BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 105

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Antragsprinzip in der Sozialversicherung ist ein altes Anliegen der Volksanwalt­schaft. Ich habe so oft darüber geredet, dass ich glaube, es nicht neuerlich ausbreiten zu müssen. Es ist unfair dem Beschwerdeführer, den Österreicherinnen und Österrei­chern gegenüber, schlicht und einfach davon auszugehen, dass die Sozialversicherung zwar weiß, wen es betreffen könnte, sich aber verschweigt, in Einzelfällen mitunter so­gar falsche Auskünfte gibt, und wenn es dann auf den Punkt gebracht wird, es keine rückwirkende Zuwendung solcher Leistungen gibt.

Zwei abschließende Bemerkungen, meine sehr geehrten Damen und Herren:

Bei der gesamten Problematik der Topographie-Verordnung, aber auch der Ortsta­feln geht es schlicht und einfach darum, dass der Verfassungsgerichtshof seit Jahren, ja seit Jahrzehnten eine ganz klare Position einnimmt, ausdrücklich erklärt, was verfas­sungskonform ist und was nicht, und dass die Reaktion der vollziehenden Gewalten praktisch null ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bedenken Sie: Wenn das in irgendeinem an­deren Bereich passieren würde, würde mit Recht ein Sturm der Entrüstung durch die Republik gehen! Und das würde ich mir wünschen und erwarten in diesem Zusammen­hang. Recht, ob man es haben will oder nicht, muss Recht bleiben! Letztendlich hat sich Österreich zur Erlangung seiner Freiheit im Jahre 1955 dazu ausdrücklich ver­pflichtet, und diese Konsequenzen sind jetzt auch zu tragen.

Letzte Bemerkung: Die internationale Tätigkeit der Volksanwaltschaft. – Es ist kein kleiner Beitrag, der da geleistet wurde, denn bei den Auswahlkriterien war natürlich die Kontinuität, die von den Bewerbern zu erwarten ist, ein wesentlicher Punkt. In diesem Zusammenhang waren zwei einstimmige, von Regierungs- und Oppositionsfraktionen in gleicher Weise die Entscheidung mittragende Entschließungen eine sehr, sehr we­sentliche Hilfe.

Ich sage Ihnen ganz offen: Das ist etwas, was kein anderes Land vorzeigen konnte, und das hat deutlich gemacht, dass diese Republik zu dieser Bewerbung steht.

Die internationale Anerkennung der Volksanwaltschaft bringt letztendlich mit dieser Entscheidung auch zum Ausdruck, dass wir eine anerkannte Rolle spielen. Wir haben im Auftrag des Europarates beispielsweise jetzt schon Gutachten abzugeben gehabt. Es ist eine Tätigkeit, die letztendlich nicht nur europaweit, sondern im Grunde genom­men weltweit einen Beitrag Österreichs zur Entwicklung der Demokratie und der Rechts­staatlichkeit darstellt.

Ich darf mich in diesem Sinne bei diesem Hohen Haus für diese Entschließung sehr, sehr herzlich bedanken, und ich hoffe, Sie werden uns auch in Zukunft in diesem Zu­sammenhang nicht ganz vergessen. (Allgemeiner Beifall.)

14.56


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gelangt nun Frau Volksanwältin Dr. Brinek. – Bitte.

 


14.56.25

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin und lieber Kollege aus der Volksanwaltschaft! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Weil zu den allgemeinen Themen schon viel ausgeführt wurde, möchte ich mich auf ein paar Einzelbeispiele und einzelne Themen beziehen.

Das Erste ist die Frage der Sachwalterschaft, die Änderung des Sachwalterschafts­rechts, wie es Dr. Kühnel angesprochen hat.

Wir haben im Ausschuss eine gute Diskussion gehabt und konnten Ihnen, glaube ich, darlegen, wie sehr sich gesellschaftliche, wirtschaftliche und sozioökonomische Verän-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite