BundesratStenographisches Protokoll776. Sitzung / Seite 106

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derungen auch bei uns in den Beschwerden und in den Prüferwartungen der Bürge­rinnen und Bürger niederschlagen. Gesellschaftliche Veränderungen spiegeln auch das Problem wider, das sich rund um die Sachwalterschaft identifizieren lässt, wenn man davon ausgeht, dass wir, Gott sei Dank, älter werden, dass Menschen durch­schnittlich ein höheres Lebensalter erreichen, dass aber der Weg dorthin nicht immer bedeutet, gesund und wohlbehalten und fit alt zu werden.

Gegenwärtig gibt es zwischen 80 000 und 90 000 Personen, die besachwaltert sind; davon etwas mehr als 50 000 voll. Es wenden sich einerseits Bürgerinnen und Bürger, Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer als Besachwalterte an mich als Volks­anwältin und erzählen mir ihre Schwierigkeiten mit der gerichtlichen Entscheidung, mit dem Weg zur Besachwalterung und vielleicht wieder aus ihr heraus, und andererseits Angehörige, wo eindeutig erkennbar ist, dass es zu Kollisionen hinsichtlich der Erwar­tungen und der Annahmen, wer jetzt was zu entscheiden hat oder nicht zu entscheiden hat, kommt, und wo das Ganze sich durch lange gerichtliche Verfahren zu einem Fami­lien- und Angehörigenproblem auswächst, wo wir eigentlich einen Handlungsbedarf se­hen.

Klar ist für uns, dass das Älterwerden und Wohlfühlen und das Erleben, Wohlfahrtser­fahrung im positivsten Sinn eines modernen Staates zu haben, nicht ohne Weiteres – ich sage es einmal so – zu managen sind. Familien wandeln sich. Die Großfamilie gibt es nicht mehr. Und wir von der Volksanwaltschaft, vor allem in meinem Prüfbereich, sehen bei unseren Bemühungen, hier Lösungen zu entwickeln, legistische Anregungen zu machen, die wir unter das Schlagwort „Alterswohlfahrt“ gestellt haben, dass das ein Prozess ist, an dem wir noch arbeiten müssen.

Weiters ist angesprochen worden das Thema „Unterhaltsvorschuss“. Wir haben auch darauf in unserem Bericht Bezug genommen. Es gab in der Zwischenzeit ein soge­nanntes Familienrechts-Änderungspaket, wo Veränderungen beziehungsweise Ver­besserungen im Zusammenhang mit Unterhalt beschlossen worden sind. Im Wesentli­chen ging es dabei um Beschleunigung. Für die Volksanwaltschaft ist weiterhin unbe­friedigend, dass es eine strikte Verbindung zu einem Unterhaltstitel gibt.

Wir meinen, dass Kinder, egal, mit welchem dramatischen, krisenhaften oder konflikt­haften familiären Hintergrund, so etwas wie einen Mindestunterhalt auf alle Fälle haben sollten. Aber auch hier ist es wie bei vielen anderen Themen: Wir werden dranbleiben, wie man auf Wienerisch sagt. Wir werden hartnäckig auf Basis der Prüfergebnisse wei­tere Anregungen machen.

Ebenso wurde angesprochen so etwas wie barrierefreier Zugang – autonome Bürger sollen selbst zu ihrem Recht kommen. In der Tat – das Wiener Beispiel ist angespro­chen, Sie können das aber für jedes Bundesland nehmen – bedarf es in Wien erhöhter Bezirksbudgets oder einer Anstrengung um Sondermittel, damit der Zugang zu den Be­hörden, etwa den Magistratischen Bezirksämtern, für Menschen zumindest rollstuhlfrei, wenn nicht insgesamt barrierefrei gemacht wird.

Die jeweilige bundesgesetzliche Vorschrift kennt zwar eine Frist, aber wir sollten davon ausgehen, dass wir schon früher an diese Frist denken müssen, bevor wir an diesem Datum angekommen sind.

Ein Beispiel aus dem Vorjahr war auch, wie sehr sich die gesellschaftliche, soziale, ge­sundheitspolitische Veränderung auch in einer politischen Entsprechung, was Unter­stützung, Förderung und so weiter betrifft, niederschlagen können soll. In jeder Senio­reninformation finden Sie Hinweise und Angebote über das, was Treppenlift oder Stie­gensteigehilfe heißt. Die sind meistens TÜV-geprüft und in ein paar Stunden zu mon­tieren. In Wien fällt das unter das Wiener Aufzugsgesetz mit all den Schwierigkeiten;


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