Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 34. Sitzung des Ministerrates am 6. Oktober 2009 Verhandlungen mit der Republik Ungarn zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 25. Februar 1975 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Ungarnischen Volksrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen, Ertrag und vom Vermögen, BGBl. Nr. 52/1976, aufgenommen wurden.
Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur Anpassung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.
Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen“
*****
„Josef Pröll Bundesministerium
Finanzminister Finanzen
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament Wien, am 9. Oktober 2009
1017 Wien GZ: BMF-010221/2277-IV/4/2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 34. Sitzung des Ministerrates am 6. Oktober 2009 Verhandlungen mit der Tschechischen Republik zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 8. Juni 2006 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll, BGBl. III Nr. 39/2007, aufgenommen wurden.
Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur Anpassung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.
Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen“
*****
„Josef Pröll Bundesministerium
Finanzminister Finanzen
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament Wien, am 30. Oktober 2009
1017 Wien GZ: BMF-010221/2534-IV/4/2009
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