Den Bundesräten der freiheitlichen Bundesratsfraktion ist somit der Fraktionsstatus zuerkannt. Ich gratuliere dazu sehr herzlich. (Bundesrätin Mühlwerth: Danke schön!)
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Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Anträge gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR
Präsident Erwin Preiner: Ich gebe bekannt, dass von den Bundesräten Kneifel, Konecny, Kolleginnen und Kollegen der Antrag betreffend Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern für einen Ständigen gemeinsamen Ausschuss im Sinne des § 9 des Finanzverfassungsgesetzes 1948 eingebracht wurde.
Des Weiteren wurde gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates beantragt, diesen Selbständigen Antrag ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.
Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Kneifel, Konecny, Kolleginnen und Kollegen, den genannten Antrag gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, abstimmen.
Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag der Bundesräte Kneifel, Konecny, Kolleginnen und Kollegen ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, den Antrag ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Ich werde daher die Tagesordnung um den genannten Antrag ergänzen und dies als 14. Punkt der Tagesordnung in Verhandlung nehmen.
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Ich gebe weiters bekannt, dass von den Bundesräten Konecny, Kneifel, Mühlwerth, Schennach, Mitterer, Zangerl, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Bundesrates der Selbständige Antrag 178/A-BR/09 auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 der Geschäftsordnung des Bundesrates für ein Hearing der Bewerberinnen und Bewerber um die Stelle eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes, für welche dem Bundesrat das Vorschlagsrecht zukommt, eingebracht wurde.
Des Weiteren wurde gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates der Antrag, diesen Selbständigen Antrag ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen, eingebracht.
Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Konecny, Kneifel, Mühlwerth, Schennach, Mitterer, Zangerl, Kolleginnen und Kollegen, den gegenständlichen Antrag 178/A-BR/09 auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, abstimmen.
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