ches Dankeschön auch an dich, Herr Landeshauptmann, für deine Ausführungen den Bundesrat betreffend.
Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Das Burgenland hatte einen schwierigen Start, als es darum ging, als jüngstes Kind Österreichs dem Staat Österreich beizutreten. Die letzten Jahre und Jahrzehnte haben gezeigt, dass wir in unserer jüngsten Entwicklung ein gleichwertiges Bundesland geworden sind. Es wurden Highlights der Entwicklung im Land Burgenland soeben aufgezeigt.
Ich bin überzeugt davon, dass dieser positive Weg in der Entwicklung des Landes Burgenland sich in den nächsten Jahren ebenfalls entsprechend gut fortsetzen wird. Das Burgenland ist das Bundesland, in dem es nicht nur die jüngste Therme innerhalb Österreichs gibt, sondern in dem es auch steigende Tourismuszahlen, was die Übernachtungen anbelangt, gibt. Hier haben wir gegenwärtig eine sehr gute Entwicklung, aber diese auch zukünftig in Aussicht.
Ich danke sehr, sehr herzlich auch dir, Herr Landeshauptmann, dafür, dass du einer der federführenden Leute in der Vergangenheit warst und gegenwärtig bist, um den Burgenländerinnen und Burgenländern diesen tollen Weg ebnen zu können. Ich wünsche auch dem Land Burgenland und allen anderen Bundesländern für die nächste Zukunft, dass die aktuelle wirtschaftliche Herausforderung nicht nur im Sinne der Burgenländerinnen und Burgenländer, sondern auch aller Österreicherinnen und Österreicher entsprechend über die Bühne gebracht werden kann, dass die Entwicklung weiter positiv ist und dass man die Arbeitslosigkeit in den Griff bekommen kann, sodass sie nicht stark, sondern nur moderat ansteigt.
Geschätzte Damen und Herren! Ich danke nochmals dir, Herr Landeshauptmann, für deinen heutigen Besuch im Bundesrat der Republik Österreich. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
Fortsetzung der Tagesordnung
Präsident Erwin Preiner: Ich nehme nun die Verhandlungen zur Tagesordnung wieder auf.
Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Väter-Karenzgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Angestelltengesetz 1921, das Gutsangestelltengesetz 1923, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden (340 d.B. und 362 d.B. sowie 8191/BR d.B.)
Präsident Erwin Preiner: Wir kommen zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth (den Vorsitz übernehmend): Berichterstatterin zu diesem Punkt ist Frau Bundesrätin Eibinger. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Staatssekretärin! Der Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2009 zum betreffenden Bundesgesetz liegt schriftlich vor.
Ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen und mitteilen, dass der Ausschuss für Familie und Jugend nach Beratung der Vorlage am 3. November 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag stellt, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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