BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 69

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bun­desrätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


12.46.29

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Liebe Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren im Bundesrat! Es ist schön, dass wir heute eine Weiterentwicklung des 2002 eingeführten Kinderbetreu­ungsgeldes beschließen können, denn ich denke, unsere Familie ist die kleinste Zelle in unserem Staat und ist eine der wichtigsten. Daher müssen wir, glaube ich, alle be­strebt sein, sie bestmöglich zu unterstützen, denn, wie Sie selbst schon gesagt haben, Frau Kollegin, Kinder müssen leistbar sein, und dies auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten. Daher wollen wir ein Umfeld schaffen, mit dem wir verstärkt Mut zum Kind ma­chen. Gerade für unsere gut ausgebildeten Frauen von heute ist es einfach wichtig, dass sie Beruf und Familie bestmöglich vereinen können.

Daher ist schon einiges passiert, wie Sie es auch angesprochen haben. Es gibt viele Angebote an Kinderbetreuungseinrichtungen, die aber noch verstärkt gehören. Es gibt bei uns in Niederösterreich auch die Möglichkeit, die Kinder schon ab zweieinhalb Jah­ren am Vormittag in den Gratis-Kindergarten gehen zu lassen. Es wurde eine steuerli­che Absetzbarkeit für die Kinderbetreuungskosten geschaffen, die 13. Familienbeihilfe und natürlich das Kinderbetreuungsgeld für alle, was sehr wichtig ist, das die Studen­tinnen, die Hausfrauen, die Bäuerinnen, die Wirtschaftstreibenden und die Angestellten bekommen. Sie haben auch angesprochen, was uns schon immer sehr wichtig war: dass natürlich auch die Kindererziehungszeit eine pensionsbegründende Zeit ist.

Uns von der ÖVP ist es aber auch ein großes Anliegen, dass eine Wahlfreiheit besteht. Sie sagen – das ist für mich ein Widerspruch –, dass Sie auf der einen Seite die lange Variante befürworten, und auf der anderen Seite sagen Sie, dass die Zuverdienstgren­ze wegfallen soll. Da ist es meiner Ansicht nach eine gute Möglichkeit, wie sie jetzt ge­schaffen worden ist, dass derjenige, der seinem Beruf weiter nachgehen will, wenigs­tens eine kurze Zeit intensiv beim Kind zu Hause ist. Da bieten natürlich diese Varian­ten eine gute Möglichkeit.

So haben wir bisher eben die drei Varianten 30 plus 6, 20 plus 4 und 15 plus 3 gehabt, und diese sollen jetzt um zwei neue Varianten erweitert werden. Wie Sie es schon an­gesprochen haben, war die Variante 30 plus 6 jene, die am stärksten in Anspruch ge­nommen wurde, und zwar von 65 Prozent aller Kindergeldbezieherinnen. Hatten sich auch die Väter beteiligt, war es genau gegensätzlich: Die Väter waren am stärksten in der Variante 15 plus 3 inkludiert. Daher ist, glaube ich, die neue Pauschalvariante, die es jetzt geben soll – 15 plus 2 mit 1 000 € monatlich –, ein besonderes Angebot an un­sere Väter, dass sich eben die Väter in die Erziehung mit einbringen.

Für jene, die gut ausgebildet sind und Berufe haben, in denen sie dementsprechend verdienen, ist, glaube ich, die einkommensabhängige Variante eine gute Möglichkeit, da sie ja 80 Prozent ihres letzten Nettobezuges bekommen.

Eine gute Regelung, die noch nicht angesprochen wurde, ist auch die Regelung für die Zwillings- und Mehrlingsgeburten. Künftig soll es nicht mehr den Fixbetrag von 218 € pro Monat geben, sondern 50 Prozent des Grundbetrages in der jeweiligen Variante, für die sich die Frau entschieden hat.

Sie haben gesagt, eine Zwei-Klassen-Gesellschaft wird es dadurch geben (Bundesrä­tin Mühlwerth: Zwei-Klassen-Eltern!), Zwei-Klassen-Eltern werden dadurch geprägt. – Ich denke, das ist nicht der Fall, denn dieses Kinderbetreuungsgeldgesetz ist meiner Meinung nach ein sozial ausgewogenes Gesetz. Da steht auf der einen Seite, dass je­ne, die qualifiziert sind und mehr verdienen, einfach einen Anreiz haben, Kinder zu be­kommen. Ich glaube, Kinder sind in unserer Gesellschaft etwas besonders Wichtiges, da sind wir uns alle einig.

 


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