nicht zum ersten Mal erlebt, dass die eine oder andere Wortspende von Proponentinnen oder Proponenten der Oppositionsparteien nicht wirklich mit der Beschlusslage auch nur in Ansätzen in Einklang zu bringen ist. Insofern war ich persönlich auch nicht überrascht, dass Frau Kollegin Mühlwerth in großen Teilen ihrer Ausführungen an sich zu der unter diesem Tagesordnungspunkt vorliegenden Gesetzesnovelle eigentlich Beiträge geliefert hat, die heute zur Beschlussfassung gar nicht anstehen beziehungsweise die auch in der heutigen Vorlage keinesfalls nachvollziehbar sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es mag sein, dass ich bei der Frage des mündigen Bürgers oder der mündigen Bürgerin als jemand, der aus dem Arbeitsrecht kommt, eine besondere Sensibilisierung entwickelt habe. Ich gebe das gerne zu. Im Arbeitsrecht reden wir in diesem Zusammenhang von der vielzitierten oder eben nicht vorhandenen „Waffengleichheit“.
Im Zusammenhang mit der Novellierung zum Kinderbetreuungsgeld kann ich von einem Selbstbestimmungsrecht der beiden Partner in der Frage der Übernahme der Kinderbetreuung nur dann sprechen, wenn die Rahmenbedingungen, insbesondere die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen, aber natürlich auch die Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt so sind, dass es wirklich eine Selbstbestimmung ist, ob die Kinderbetreuung überwiegend primär von der Frau oder auch vom Mann übernommen wird. Diese gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen haben wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, und genau deshalb bemühen wir uns auch, mit der vorliegenden Novellierung einen weiteren Beitrag zu leisten. (Bundesrätin Mühlwerth: Daran ändert diese Vorlage nichts!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem aber – und deswegen beziehe ich mich jetzt wieder auf die Dinge, die tatsächlich heute zur Beschlussfassung anstehen, weil es ja im Wesentlichen sonst schade um die Zeit ist – liebe männliche Kollegen des Bundesrates! Bei den Gesprächen zur Übernahme der Kinderbetreuung wird es uns Proponenten des männlichen Geschlechts in Zukunft nur mehr schwer gelingen, fadenscheinige Ausreden auf den Tisch zu legen. Liebe Kollegen, warum in Zukunft das partnerschaftliche „Wir bekommen ein Kind“ nicht automatisch dazu führen wird, dass man auch sagt, „Wir teilen uns die Kinderbetreuung danach auch zu gleichen Teilen“, wird nicht mehr leicht zu erklären sein.
Die Unterstützung der Vertreterinnen und Vertreter der sozialdemokratischen Fraktion zur vorliegenden Novelle des Kinderbetreuungsgeldes soll meines Erachtens primär Folgendes zum Ausdruck bringen:
Zum Ersten: Ja, wir wollen, dass gerade in dieser wichtigen Phase des Kindes – Sigmund Freud nachzulesen ist in diesem Zusammenhang unglaublich empfehlenswert – auch die Männer einen aktiveren Beitrag zur Kinderbetreuung leisten.
Ja, wir wollen – zweitens – auch, dass die Chancen der Frauen auf dem Arbeitsmarkt durch diese Novelle weiter verbessert werden.
Drittens: Jawohl, wir bekennen uns auch dazu, dass im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die öffentliche Hand steuernd und unterstützend eingreift.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, wir wollen auch, dass es im Bereich dieser Familienleistung, den Erkenntnissen des Wirtschaftsforschungsinstituts folgend, zu einer Umverteilung zwischen den beiden Geschlechtern kommt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als sozialdemokratischer Bundesrat möchte ich, wie das so schön heißt, aus meinem Herzen keine Mördergrube machen, und daher schließe ich mit dem fünften Punkt persönlich:
Ich sage ganz offen, ich wünsche mir auch und hoffe, dass in den männlichen Köpfen mit dem heutigen Beitrag langsam aber sicher die Erkenntnis reift: Wir bekommen ein
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