BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 76

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Kind, und ich als Mann beteilige mich in Zukunft aktiver und bleibe auch einen Teil bei der Kinderbetreuung zu Hause.

Dies herauszuarbeiten war mir als sozialdemokratischem Bundesrat ein großes Anlie­gen. Ich habe ja mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, dass es einzelne Vertreterinnen und Vertreter von politischen Parteien gibt, die mit diesem gesellschaftlichen Weltbild noch immer Probleme hatten und haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gemeinsam ist es unserer Frau Bundesministerin und unserer Frau Staatssekretärin gelungen, dieses Projekt auf die Beine zu stellen. Si­cherlich, Gerüchten zufolge waren die Bemühungen in der politischen Heimat bei der Frau Staatssekretärin mit größeren Anstrengungen verbunden als in unserer politi­schen Familie. Die Gerüchte wurden allerdings nicht bestätigt. (Bundesrat Dr. Schni­der: Warum reden Sie dann davon?)

Dieses Projekt wurde angenehmerweise gemeinsam auf die Beine gestellt, und daher möchte ich schließen mit den Bemerkungen: Beharrlichkeit, Standfestigkeit gepaart mit sozialer Kompetenz, insbesondere bei den beiden Damen unserer Bundesregierung, führten in der Disziplin moderner und gleichberechtigter Familienpolitik heute letztlich ins Ziel. Es ist ein unglaublich angenehmes Gefühl, als Mann dabei sein zu dürfen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

13.19


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Zan­gerl zu Wort. – Bitte.

 


13.20.16

Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Als Letzter in dieser lan­gen Reihe möchte ich auch meine Position hier in diesem Hohen Hause kundtun.

Grundsätzlich ist die Einführung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes für Erwerbstätige zu begrüßen. Auch die Verbesserungen des Zuverdienstes mit der Möglichkeit, bis zu 60 Prozent des früheren Einkommens während des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes zu verdienen, ist eine Annäherung an die Forderungen nach einem Zuverdienst in einem Ausmaß von 24 Stunden pro Woche.

Zu beachten ist jedoch die legistische Umsetzung dieses Vorhabens, da eine Vielzahl von Problemen und Unklarheiten bei der Anwendung der neuen Möglichkeiten leider Gottes zu erwarten sind. Der komplexe steuerrechtliche Einkommensbegriff, der ja für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld sowie für die neuen Zuverdienst­grenzen angewandt wird, wird weiterhin für Verwirrung sorgen. Davon bin ich über­zeugt.

Kritik ist daran zu üben, dass Arbeitslosenzeiten sowohl das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld als auch den erlaubten Zuverdienst von 60 Prozent leider Gottes verringern. In wirtschaftlichen Krisenzeiten wie diesen mit steigender Arbeitslosigkeit werden viele Eltern die rechtlichen Verbesserungen daher nicht nutzen können.

Die vorgesehene Streichung von Kinderbetreuungsgeld bei Bezug von Wochengeld vor einer weiteren Geburt wird mit Einsparungen im Umfang von 14 Millionen € bezif­fert, und das, geschätzte Zuhörer, geht voll zu Lasten der Arbeitnehmer, die bereits jetzt bei der Bezugsdauer von Kinderbetreuungsgeld schlechter gestellt sind als Nicht­erwerbstätige.

Für Väter sind in diesem Entwurf ohnehin keine großen Sprünge erkennbar. Obwohl mit dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld Anreize für eine Väterbeteili­gung erhöht wurden, wurden aber leider auch neue Barrieren geschaffen: Durch die


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