BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 80

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ben wie gemeinsam Lebende. Innerhalb kurzer Zeit hatten wir bei allen Zahlen im ge­samten Karenzurlaubsgeldsystem einen Anteil an Alleinerziehenden von knapp 27 Pro­zent. Und das ist genau das Problem in Österreich.

Deswegen haben wir gesagt, wir wollen eine Regelung schaffen, mit der wir Härtefälle, akut von Notfällen Betroffene – in der Regel Frauen – unterstützen wollen, dass man zwei Monate länger Kinderbetreuungsgeld beziehen kann. Aber hier geht es darum, einfach Luft zu schaffen in diesen Situationen, die in der Liste auch angeführt sind. Wir können durch ein paar Monate mehr eine nachhaltige Armutsgefährdung von Alleiner­ziehenden – wir wissen, sie sind häufiger als andere von Armut betroffen beziehungs­weise gefährdet – nicht verhindern, wir können hier nicht nachhaltig absichern. Hier müssen auch andere Instrumente greifen wie etwa die bedarfsorientierte Mindestsiche­rung, die jetzt gerade auch in Diskussion beziehungsweise Vorbereitung ist.

Ich glaube, es ist ein sehr, sehr gelungener Entwurf, der heute hier beschlossen wird.

Abschließend auch noch etwas zu den Vätern. Lieber Kollege Perhab, es wäre schön, wenn Politiker, also auch die Männer, in Karenz gehen könnten. Das geht nämlich der­zeit nicht, um das auch zum Kollegen Dönmez zu sagen. Das wäre vielleicht ein schö­nes Vorbild, wenn man nicht nur die Politikerinnen mit den Kindern sieht, sondern auch die Väter. Gerade für die Familienpartei ÖVP wäre das, glaube ich, ein schönes Sig­nal. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Frak­tionszugehörigkeit.)

13.35


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.36.034. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz und das Wirtschafts­treuhandberufsgesetz geändert werden (312 d.B. und 360 d.B. sowie 8183/BR d.B. und 8192/BR d.B.)

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geän­dert werden (Bergbauabfallgesetz) (313 d.B. und 361 d.B. sowie 8193/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun gelangen wir zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 4 und 5 ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. – Ich bitte um die Berichte.

 


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