BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 81

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Berichterstatter Dr. Magnus Brunner: Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Die Berichte des Wirtschaftsausschusses zu beiden Gesetzen liegen Ihnen schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlagen am 3. November 2009 mit Stimmeneinhelligkeit jeweils den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


13.37.02

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kol­legen! Leider kann ich nicht nur Pro-Reden halten, beim Mineralrohstoffgesetz muss ich doch unsere Gegenstimme erheben.

Es ist einerseits ja sehr schön, dass es auch im Mineralrohstoffgesetz jetzt einen Ab­fallwirtschaftsplan geben wird. Das ist löblich und gut; es ist auch eine Umsetzung einer EU-Richtlinie.

Es ist gut, dass man sich vor Errichtung einer Abfallanlage Gedanken darüber machen muss, wie man die dann wieder entsorgt. Das ist wichtig, gut und löblich, aber die Um­setzung einer EU-Richtlinie.

Dass im Mineralrohstoffgewinnungsgesetz nun auch von der Öffentlichkeitsbeteiligung die Rede ist, ist auch etwas sehr Positives. Leider beschränkt sich diese Öffentlich­keitsbeteiligung gerade in diesem Bereich auf NGOs und erstreckt sich nicht auf die AnrainerInnen, und das ist für uns ein großes Problem im gesamten Gesetz, mit dem wir schon seit Langem kämpfen. Das tut einfach weh, und deshalb können wir auch nicht zustimmen.

Klar ist: Die Abfallwirtschaft ist jetzt nicht das größte und einzige Umweltproblem, das man beim Abbau von mineralischen Rohstoffen hat. In Niederösterreich gibt es derzeit einen richtigen Boom, was Steinbrüche betrifft. Erst im Juli gab es eine Änderung des regionalen Raumordnungsprogramms, und es kommen jetzt aufgrund dieser Änderung weitere Steinbrüche auf uns zu. Die Bezirksverwaltungsbehörden in Niederösterreich sind da relativ locker und genehmigen selbst in Natura-2000-Gebieten und in dezidier­ten Steinbruchsverbotszonen Erweiterungen von Steinbrüchen.

Dann gibt es auf der anderen Seite wieder Klagen, Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaften, es gibt Klagen beim Verwaltungsgerichtshof und Beschwerden bei der Volksanwaltschaft. (Bundesrat Kainz: Beschwerden gibt es immer!) Ja, die gibt es. Natürlich gibt es immer Beschwerden, aber es boomt zurzeit in Niederösterreich. Das ist das, was ich damit ausdrücken wollte. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundes­rates Kainz.) Genau, genau!

Wichtig ist, dass jeder Bürger Gehör findet. Das wäre uns ein wichtiges Ansinnen, lei­der ist es im Gesetz nicht so verankert, dass er mehr als Gehör findet und auch etwas bewirken und beeinflussen kann. Das ist leider im Mineralrohstoffgesetz nicht so veran­kert. Das ist auch unser Problem mit dem Gesetz.

Ich möchte nur ganz kurz auf drei Steinbrüche zu sprechen kommen.

Einerseits auf den Steinbruch in Paudorf. Der ist seit 2004 im Vollbetrieb. Seither gibt es hundert schriftliche Anzeigen bei der Bezirkshauptmannschaft über die Nichteinhal­tung von Bescheidauflagen.

 


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