BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 83

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Also: Solange in diesem Mineralrohstoffgesetz Bürgerinitiativen einfach keine Möglich­keit haben, zu Wort zu kommen und ihre Befürchtungen nicht nur zum Ausdruck zu bringen, sondern auch zu bewirken, dass etwas getan wird, solange das im Mineralroh­stoffgesetz nicht besser gelöst ist, können wir leider auch dieser Novelle nicht zustim­men. (Beifall des Bundesrates Dönmez.)

13.44


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Junker. – Bitte.

 


13.44.29

Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Ich spreche zum Abschluss­prüfungs-Qualitätssicherungsgesetz und zum Wirtschaftstreuhandgesetz.

Zwei Herzen schlagen da in meiner Brust. Ich habe mich ganz intensiv mit dem Gesetz auseinandergesetzt, denn im täglichen politischen Leben setzen wir uns immer für Klein- und Mittelbetriebe ein und sagen, wir sind für euch da, wir wollen euch stärken, und wenn man das Gesetz liest, sagt man: Ach, was führe ich jetzt mit unseren Klein- und Mittelbetrieben auf?

Es ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Sicherung einer möglichst hohen Qualität bei Abschlussprüfungen zu begrüßen ist, wobei die Maßnahmen für die Sicherung je­doch in einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen sollen und nicht zu einer übermäßigen Bürokratisierung führen sollten.

Ich habe mir dann für mich selber so den Arbeitsablauf der verschiedenen Sparten vor­gestellt: Wie ist es so in unserem wirtschaftlichen Leben? – Da gibt es Handwerk und Gewerbe, da haben wir den Facharbeiter, den Meister und dann den Kunden. Ist der Kunde zufrieden, bezahlt er. Das Werk ist vollbracht.

Und wie ist es bei den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern? – Da gibt es den Steu­erberater. Der macht den Abschluss, erstellt die Bilanz, macht die Steuererklärung, reicht beim Finanzamt ein. Für die normalen kleinen Betriebe geht das auch nach wie vor so vonstatten.

Dann gibt es für die größeren Betriebe den Wirtschaftsprüfer und dann noch den Ab­schlussprüfer, und dazwischen – das klingt ganz harmlos – gibt es einfach wahnsinnig viel Papier.

Wirtschaftsprüfer, die als Wirtschaftsprüfer und Abschlussprüfer tätig sein wollen, müs­sen jetzt zuerst einmal ein Organisationspapier für ihren Betrieb erstellen, sie müssen den Ablauf des Betriebes genau darlegen, wer für was und wozu vorhanden und zu­ständig ist, und sie haben die verschiedensten Kriterien zu erfüllen. Eines davon ist die Verschwiegenheitspflicht. Die Verschwiegenheitspflicht ist nichts Neues für einen Steu­erberater, nur: in diesem Fall ist es jetzt so, dass die Verschwiegenheitspflicht ausge­weitet wird. Es darf nur mehr der Mitarbeiter, der den Fall bearbeitet, also entweder der Sachbearbeiter oder der Wirtschaftsprüfer, für diesen Fall Auskunft geben. Man kann nicht, wenn der Klient anruft und sagt: Bitte ich brauche etwas, könntest du mir nicht bitte nachschauen!, einfach nachschauen. Nein, man darf nicht nachschauen, wenn der zuständige Sachbearbeiter nicht da ist. Das darf nur mehr der zuständige Mitarbei­ter machen.

Es gibt dann auch die Aus- und Weiterbildung. Es ist kein Wirtschaftsprüfer gegen die Aus- und Weiterbildung. In Wirklichkeit machen sie sowieso die 120 Stunden in drei Jahren; diese Aus- und Weiterbildung ist sicher gegeben. Es muss aber jetzt alles do­kumentiert werden, niedergeschrieben werden und vorgelegt werden, damit der Wirt­schaftsprüfer die Prüfungsberechtigung, auf drei Jahre befristet, bekommt. Das ist halt alles Bürokratie, ist Mehrarbeit.

 


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