BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 84

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In riesengroßen Kanzleien, die wirklich groß sind, ist das Organisationshandbuch nicht das Problem, denn diese müssen das von vornherein so machen, damit sie überhaupt einen Überblick über ihre Kanzlei haben. Wir sprechen da von Kleinstbetrieben. Das sind die Zweimann-, Fünfmann-, Zehnmannbetriebe, die auch sehr wohl Wirtschafts­prüfungen machen können.

Das Positive ist aber: Es gibt jetzt bei der Anbotlegung einen Dreiervorschlag. Aus dem Dreiervorschlag wird ausgesucht. Der Wirtschaftsprüfer kann zu arbeiten beginnen. Der Organisationskatalog, der mindestens 80 Seiten hat, wird Punkt für Punkt abgear­beitet. Ist alles abgearbeitet, kommt der Abschlussprüfer und kontrolliert den Wirt­schaftsprüfer. Ist der Abschlussprüfer zufrieden, wird das Honorar freigegeben, das in der Zwischenzeit auf einem Zwischenkonto deponiert worden ist. Also, der zu Prüfende tritt nicht mehr direkt mit dem Prüfer in Kontakt, sondern das wird über ein Zwischen­konto gemacht, was für die Transparenz natürlich schon sehr von Vorteil ist.

Das ist jetzt in einfachen Worten dargestellt. Jeder, der in dem Bereich tätig ist, möge mir diese Einfachheit verzeihen, denn ich wollte, dass wirklich alle verstehen, was da dahintersteckt.

Ein Wirtschaftsprüfer kann jeden Betrieb prüfen, ob das jetzt ein kleiner Fall oder ein großer Fall ist, also jede Dimension. Und in Zeiten wie diesen, wo wir ja in der Finanz­welt schon ziemlich gerüttelt worden sind, wo die Sicherheit nicht mehr so gegeben ist, da gibt es, glaube ich, nur einen Standard, und den einen Standard müssen alle erfül­len. Denn wir können nicht sagen, ihr Kleinen dürft nur – ich weiß nicht – kleine Fälle machen, ihr dürft keinen großen Fälle bearbeiten, und der kleine Fall braucht vielleicht nicht so mit Sicherheitsstandards ausgestattet zu sein wie der große.

Ich bin alles durchgegangen, wie man was machen könnte, denn auch wir Kleinen wol­len hohen Standard liefern. Wir wollen zu hundert Prozent gleichwertige Partner sein. Ich glaube, wenn wir die ersten Hürden des Organisationshandbuchs für den Betrieb geschafft haben, dann schaffen wir auch die anderen Standards wie die Großen, denn Qualität ist bei einem Wirtschaftsprüfer ja nicht kleingeschrieben, sondern wird mit gro­ßen Lettern geschrieben.

Darum glaube ich, wir alle sollten diesem Gesetzesbeschluss zustimmen, denn wir alle wollen die Harmonisierung der Qualität, die Qualitätssicherung der Abschlussprüfer und eine Anpassung an EU-Normen, denn die Großen bleiben ja auch nicht vor unse­ren Grenzen stehen, sondern wir haben sie im Land, und auch diese müssen erfasst sein und müssen mit den gleichen Qualitätsstandards arbeiten, wie wir arbeiten müs­sen, damit die Sicherheit auch gegeben ist. Und darum glaube ich auch, dass wir dem Gesetz zustimmen sollen, auch wenn ich leise fluche. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundes­räten der SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

13.51


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Mit­terer zu Wort. – Bitte.

 


13.51.10

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Anders als meine Vorrednerin, Frau Bundesrätin Junker, brauche ich keinen Spagat bei einem Tagesordnungspunkt zu machen, obwohl insofern, als wir zwei Punkte unter einem debattieren, natürlich auch zwei Herzen in meiner Brust schlagen, weil wir zum Tagesordnungspunkt 4 Ja sagen werden und zum Punkt 5 Nein. Aber das wird ja getrennt abgestimmt, und damit habe ich nicht die schwierige Aufgabe des Spagats wie meine Frau Kollegin Junker aus Tirol.

Wir sind der Meinung, dass beim Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz und beim Wirtschaftstreuhandberufsgesetz durch die Verschärfung der Bestimmungen ver-


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