BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 85

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besserter Anlegerschutz vorhanden ist, maximale Kontrolle und erhöhte Transparenz gewährleistet werden, und deshalb werden wir diesem Gesetz auch die Zustimmung geben.

Anders verhält es sich beim Tagesordnungspunkt 5. Dieses Gesetz möchten wir beein­spruchen, allerdings mit anderen Argumenten als die Grünen, denn wir glauben, dass wir in Österreich in diesem Bereich schon gut aufgestellt sind, und die Grünen glauben, dass wir noch strenger als die EU sein sollten. Da werden wir beide zwar dagegen stimmen, aber, wie gesagt, mit anderen Argumenten.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist aus unserer Sicht deshalb nicht notwendig, weil Österreich in diesem Bereich bisher schon Vorbild war. Das Mineralrohstoffgesetz re­gelt jetzt schon die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von Abfallentsorgungs­anlagen in Bezug auf Sicherheits- und Umweltaspekte. Die Ausweitung gilt also nur für bergbauliche Abfälle, und diese bedurften auch schon in der abgelaufenen Zeit einer Bergbauanlagenbewilligung. Was wir jetzt tun, also die Umsetzung der EU-Richtlinie, ist nichts anderes, als dass wir nur anzeigenpflichtige und nicht genehmigungspflich­tige überflüssige Maßnahmen beschließen sollten. Und obwohl es nur anzeigenpflichtig ist, gehen wir davon aus, dass es Mehrkosten in der Bürokratie geben wird.

Deshalb zum Tagesordnungspunkt 5 ein klares Nein der BZÖ-Fraktion.

13.53


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Bock zu Wort. – Bitte.

 


13.53.40

Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Hohes Frauenpräsidium! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Hause! Zu diesen beiden Gesetzen darf ich nun von unserer Fraktion aus Stellung nehmen, und ich verrate nichts, wenn ich sage, wir werden beiden Vorlagen die Zustimmung geben.

Im Vergleich zu dem heute behandelten Weingesetz haben wir es bei diesen Geset­zesänderungen mit einer doch stark trockenen Materie zu tun. Bei beiden Änderungen handelt es sich, wie auch bereits erwähnt, um die Umsetzung von EU-Richtlinien.

Die im Vorjahr begonnene Finanz- und Wirtschaftskrise hat uns gezeigt, welcher Ver­lass auf die Finanz- und Wirtschaftsprüfungsinstrumente weltweit ist. War die Wirt­schaft in den vergangenen Jahrzehnten noch stolz auf ihre stillen Reserven, die durch bewusste Unterbewertungen der Immobilien- und Lagerbestände auch steuerschonend wirkten, so hat man uns allen, ausgehend von Amerika, gezeigt, wie es in Zukunft nicht mehr gehen darf.

Die Profitgier einiger Manager, die ihre weltweit überhöhte Gage aufgrund geschönter, weitab von jeder Realität befindlicher Bilanzzahlen erhalten haben, hat zur heutigen Wirtschaftslage einen wesentlichen Beitrag geleistet. Überbewertungen von Immobilien und Lagerbeständen, falsche Angaben über Lieferverbindlichkeiten, nicht oder nur teil­weise einbringliche Kundenforderungen und schlagend werdende Haftungen wurden trotz der Überprüfung durch renommierte Wirtschaftsprüfer nicht oder erst nach einem Konkurs aufgedeckt.

Mit dieser Gesetzesänderung sollte sichergestellt werden, dass zumindest einige Ver­besserungen erfolgen. Das Vertrauen in die Finanzwelt ist kein besonders großes. Die Eintragung der Abschlussprüfer in ein eigenes Register, die verpflichtende Weiterbil­dung im Umfang von mindestens 30 Stunden pro Jahr, einheitliche Qualitätsstandards und ein erster Schritt, dass die Prüforgane nicht mehr direkt vom Auftraggeber, son­dern über ein Treuhandkonto bezahlt werden, sollten wieder mehr Vertrauen in diese Prüforgane bringen.

 


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