BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 90

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Stattdessen haben wir da immer wieder einen „Fleckerlteppich“, an dem wir herumdok­tern und herumnähen und uns Schritt für Schritt vorhanteln.

Die Forderung – ich glaube, von den Grünen im Nationalrat erhoben – nach einem Ge­samtpaket können wir durchaus unterstützen. Das fehlt uns seit Langem, dass ein Ge­samtpaket einmal präsentiert wird.

Die Teil-Zentralmatura begrüßen wir grundsätzlich, aber was uns nicht daran gefällt, sind zwei wesentliche Dinge:

Das eine ist die vorwissenschaftliche Arbeit. Wir haben uns im Ausschuss zwar er­klären lassen, dass das im Grunde genommen die alte Fachbereichsarbeit ist, die jetzt eben verpflichtend für alle gilt. Wenn man sich das aber im Gesetz durchliest, dann kommt man drauf, dass offensichtlich doch ein bisschen etwas anderes gemeint ist, ohne dass genau erläutert ist, was genau gemeint ist.

Wir sagen, dass eine vorwissenschaftliche Arbeit, sprich wissenschaftliches Arbeiten, dann schon eher an die Universitäten gehört. Es spricht nichts dagegen, dass ein Schü­ler sich mit einer Materie befasst, dass er recherchiert, dass er Quellenstudium be­treibt, aber das muss nicht in einer vorwissenschaftlichen Arbeit geschehen. Das wäre tatsächlich die Aufgabe an den weiterführenden Institutionen, nämlich an den Universi­täten.

Das andere betrifft die mündlichen Prüfungsfragen. Auch bei diesen ist im Ausschuss lapidar erläutert worden: Na ja, das ist ja nicht wahr, man kann sich das ja ohnehin aus den Gebieten aussuchen.

Tatsache ist aber, zwei Fragen bekommt man, eine muss man sich aussuchen – also bleibt eine mündliche Frage. Gerade in Zeiten, in denen wir doch oft mangelnde Rhe­torikkenntnisse der Schüler beklagen, wäre es doch wichtig, darauf hinzuarbeiten, dass sich diese Schüler auch mündlich bestmöglich präsentieren können. Abgesehen davon wissen wir alle, dass es Schüler gibt, die sich mündlich wesentlich besser ausdrücken können als schriftlich.

Wir meinen daher, es wäre richtiger gewesen, hier den Schülern die entsprechenden Möglichkeiten zu geben.

Aus diesem Grund findet dieser Entwurf der Zentralmatura – ich darf sie jetzt verein­facht so nennen –, auch wenn wir grundsätzlich dafür sind, nicht unsere Zustimmung.

Damit einher geht das BIFIE-Gesetz, weil es mehr Aufgaben bekommt, daher die Fi­nanzmittel aufgestockt werden – auch das haben wir uns im Ausschuss erklären las­sen. Ich bin aber trotzdem nicht davon überzeugt worden, das muss ich schon sagen. Sieht man sich die Aufgaben des BIFIE im Gesetzentwurf an, dann kommen zumindest wir zu dem Schluss, dass die eine oder andere Aufgabe durchaus im Ministerium selbst erledigt werden könnte. Es muss nicht immer ein ausgelagertes Institut sein, und das ist auch nur eines – wir kennen ja die österreichische Parteienlandschaft –, das dann hübsch rot und schwarz besetzt ist, während ein Privater vielleicht, der das effi­zienter und kostengünstiger machen könnte, überhaupt nicht zum Zug kommt.

Wir lehnen die Aufstockung der BIFIE-Mittel eben deshalb ab, weil wir meinen, es muss nicht jede Aufgabe vom BIFIE gemacht werden. Die Frage nach dem Sinn, dass quasi die Evaluierer noch einmal evaluiert werden, stellt sich ohnehin.

Zum Abschluss möchte ich auf die Gemeinsame Schule, die immer wieder ins Treffen geführt wird, zu sprechen kommen. Ich glaube nach wie vor nicht daran, dass die Ge­meinsame Schule die Probleme, die wir heute tatsächlich im Schulsystem haben, wird lösen können. Die Frau Ministerin hat uns in ihrer Rede im Nationalrat eigentlich fast ein Argument in die Hand geliefert, indem sie bedauert hat – zu Recht –, dass an den Handelsakademien von 100 Schülern leider nur 60 Schüler maturieren.

 


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