BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 89

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Ich erstatte nun den zweiten Bericht, über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich stelle daher den Antrag, gegen diesen Beschluss ebenfalls keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe nun den dritten Bericht, über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unterrichtspraktikumsgesetz und das Prüfungstaxenge­setz – Schulen/Pädagogische Hochschulen geändert werden.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls vor.

Ich stelle daher den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


14.07.16

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wir diskutieren heute über das Schulunter­richtsgesetz, das BIFIE-Gesetz und das Schulpraktikumsgesetz. (Präsident Preiner übernimmt wieder den Vorsitz.)

Das Schulpraktikumsgesetz findet unsere absolute Zustimmung, weil wir es für durch­aus sinnvoll erachten, dieses Höchstalter aufzuheben, sodass auch etwas „ältere“ Per­sonen dieses Praktikum beginnen können und den Lehrerberuf noch ergreifen können. Das fehlt eigentlich schon lange, und es ist durchaus positiv anzumerken, dass es we­nigstens jetzt geschieht.

Das Schulunterrichtsgesetz mit der teilzentralen Matura fände grundsätzlich schon un­sere Zustimmung. Dies aus dem einfachen Grund, weil wir in unserem Bildungspro­gramm der FPÖ seit Jahren diese Forderung nach einer Zentralmatura stehen haben. Aber es ist halt immer wieder so, dass dann der Teufel im Detail steckt und es die eine oder andere Passage gibt, die unsere Zustimmung nicht findet.

Ich möchte etwas Grundsätzliches anmerken – damit Herr Kollege Klug dann wieder sagen kann, dass ich nicht zum Gesetz rede. (Bundesrat Schennach: So ist er!) Gera­de im Bildungsbereich, wie bei anderen Gesetzen auch, glaube ich, dass es nötig ist, dass wir auch über Grundsätzliches sprechen. Ich sage es nicht zum ersten Mal, was mir fehlt in der Bildungsdebatte ist der Grundsatz: Was verstehen wir eigentlich unter Bildung?

Die Bildungsdebatte wird so geführt, dass es eigentlich immer nur um Ausbildung geht. Es geht nicht so sehr darum, neben dem Wissenserwerb auch zu lernen, wie man ver­antwortungsvoll mit Wissen umgeht, zu lernen, eine gewisse Disziplin an den Tag zu legen und eine gewisse Leistungsbereitschaft darzustellen – wobei es mir jetzt nicht nur um die Noten geht, sondern auch darum, dass man an sich selber den Anspruch hat, sein Bestes geben zu wollen. Das kommt in den Diskussionen kaum vor.

Auch das Erlernen, wie mit Argumenten umzugehen ist, die eigenen Argumente zu schärfen, dem anderen aber auch zuzuhören, ohne sich gleich verbiegen zu lassen, das sind alles Dinge, die zur Bildung dazugehören und die meiner Meinung nach ziem­lich stiefmütterlich behandelt werden.

Es geht also im Bildungsbereich auch um Erziehung, und es geht auch – ein beson­ders verpönter Begriff – um die Anerkennung von Autoritäten – man soll sich nicht da­von verabschieden, nur weil es einmal missbraucht wurde – und um das selbständige Denken; alles ganz wesentliche Dinge.

 


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