BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 92

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Ich möchte schon noch etwas dazusagen. Gestatten Sie mir, auch als seinerzeit lang­jährigem AHS-Lehrer und als Schulleiter einen kurzen Blick zurückzuwerfen und einen kurzen Blick auf die bestehende Reifeprüfung zu werfen, die nämlich auf das Jahr 1990 zurückgeht. Es ist nicht so, dass alles schlecht ist, was bisher gemacht wur­de, das muss man auch dazusagen.

Die Reform der Reifeprüfung zu Beginn der 1990er Jahre – es war ganz genau 1990, Schulunterrichtsgesetz – inkludierte ja damals schon – weil Sie gesagt haben: Was ist Bildung? – vermehrte Selbständigkeit, vermehrte Wahlmöglichkeiten, Spezialfrage, Schwerpunktfrage und erste wissenschaftliche Gehversuche mit der Fachbereichsar­beit auf freiwilliger Basis. Das gibt es ja schon.

Seit damals haben sich, und das darf auch resümierend festgehalten werden, einer­seits die Präsentations- und Argumentationsfähigkeiten – das ist auch ein Teil der Bil­dung, also nicht nur formales Wissen und Faktenwissen – der Kandidaten im Durch­schnitt vermehrt, und andererseits ist vielfach auch eine beträchtliche Identifikation mit den gewählten Gegenständen und Aufgabenstellungen feststellbar. Das heißt, der Schüler hat sich damit identifiziert, ohne dass dabei die fachliche Seriosität der Reife­prüfung abgenommen hätte.

All das ist durchaus schon feststellbar, das muss man schon sagen. (Bundesrätin Mühlwerth: Außer bei Englisch, haben wir schon gelernt!) – Ich spreche aus Erfah­rung, Frau Kollegin.

Trotz dieser unbestreitbaren Erfolge ist diese vorliegende Novelle zur Reifeprüfung an­gesichts sprunghafter Anforderungen, angesichts der zunehmenden Internationalisie­rung des Bildungswesens von eminent wichtiger Bedeutung – schon allein deshalb, da­mit das österreichische Bildungssystem den Anschluss an europäische Standards schafft, ohne deshalb gleich – und darauf lege ich auch Wert – die österreichischen Traditionen über Bord zu werfen. Das heißt, da ist Großes gelungen.

Die Schülerinnen und Schüler, die heuer die vierte Klasse AHS besuchen – ich habe heute nachgerechnet, mein Sohn wird bei der zweiten Tranche dabei sein –, werden die Ersten sein (Zwischenruf bei der ÖVP) – ich bin ein junger Vater, ich habe den gan­zen Leidensweg meines Sohnes im Gymnasium noch vor mir –, die im Schuljahr 2013/14 diese neue teilzentrale, auf drei Säulen beruhende Matura ablegen werden.

Die eigentliche Herausforderung dieser neuen Reifeprüfung besteht ja darin, die Qua­dratur des Kreises zu schaffen, nämlich indem autonome Schwerpunktsetzungen der Schulen und individuelle Prioritäten der Kandidatinnen und Kandidaten gleichermaßen Berücksichtigung finden und andererseits Standardisierungen Platz greifen, um Serio­sität, Vergleichbarkeit, Objektivität, Verlässlichkeit der Reifeprüfung gänzlich außer Streit zu stellen. Das scheint damit wirklich gelungen zu sein.

Um diese Herausforderungen zu schaffen, wurde eben diese Dreisäuligkeit festgelegt: Erstens die obligate vorwissenschaftliche Arbeit, verpflichtend für jeden als ersten wis­senschaftlichen Gehversuch. Damit können die Reifeprüfungskandidatinnen und -kan­didaten ihre Eigenständigkeit, ihre Rede-, Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit – wir sind wieder beim Bildungsbegriff – unter Beweis stellen, da diese Arbeit im Rahmen der mündlichen Reifeprüfung präsentiert wird. Gleichzeitig wird damit aber auch den Schwerpunktsetzungen an den Schulen ein hoher Stellenwert eingeräumt, was auch die Forderung der Schulen war und ist.

Zweitens die zentrale standardisierte Aufgabenstellung der schriftlichen Matura: Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik, eine weitere vierte mögliche schriftliche Reife­prüfung – DG, Biologie, worin auch immer.

Das heißt, zu einem bundesweit einheitlichen Termin treten alle Schülerinnen und Schüler österreichweit zu diesem schriftlichen Klausurtermin an, und die Arbeiten wer-


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