BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 107

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Ok­tober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unterrichtspraktikumsgesetz und das Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.23.379. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen geändert wird (238 d.B. und 349 d.B. sowie 8187/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nun gelangen wir zum 9. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Blatnik. Ich bitte um den Bericht.

 


15.24.01

Berichterstatterin Ana Blatnik: Herr Präsident! Gospod president! Herr Bundesminis­ter! Gospod savezni minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstge­genständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, deswegen komme ich sogleich zur An­tragstellung.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Hladny. – Bitte.

 


15.25.00

Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! 1984 erschien in der amerikanischen Kunst­zeitschrift „ARTnews“ ein Artikel mit dem Titel „Ein Vermächtnis der Schande“. Dabei ging es um Österreichs Umgang mit jenen Kunstgegenständen, die während der Zeit des Nationalsozialismus jüdischen Bürgerinnen und Bürgern geraubt wurden.

Obwohl sich Österreich im Staatsvertrag verpflichtet hatte, geraubtes Vermögen zu­rückzugeben, geschah dies lange Zeit nur sehr zögerlich oder zum Beispiel nur dann, wenn sich Betroffene selbst direkt bei Museen gemeldet haben. Sehr oft waren Mu­seen gar nicht so sehr daran interessiert, zu wissen, wer die eigentlichen Eigentümer sind. Das „Vermächtnis der Schande“ beschrieb also den gebrochenen beziehungs­weise den ambivalenten Umgang Österreichs mit der Rückstellung im Bereiche der Nazi-Raubkunst.

Die Rede von Bundeskanzler Dr. Franz Vranitzky am 8. Juli 1991 eröffnete einen breiten Paradigmenwechsel. In seiner Rede sagte Franz Vranitzky – ich zitiere –:

„Es gibt eine Mitverantwortung für das Leid, das zwar nicht Österreich als Staat, wohl aber Bürger dieses Landes über andere Menschen und Völker gebracht haben.“

Und weiters: „Wir bekennen uns zu allen Taten unserer Geschichte und zu den Taten aller Teile unseres Volkes, zu den guten wie zu den bösen; und so wie wir die guten für


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite