Ja, diese Republik ist säumig gewesen bei der juridischen Aufhebung einer Reihe von Unrechtsurteilen, und ein Unrechtsregime kann gar keine Rechtsurteile fällen. Das ist unsere Verpflichtung im Hier und Jetzt, es ist eine Verpflichtung gegenüber den Menschen, gegenüber jenen, die von diesen Urteilen betroffen waren, und es ist eine Verpflichtung gegenüber diesem Land, einem Land – und da widerspreche ich ausdrücklich, nicht der Kollegin Mühlwerth, sondern dem Dritten Präsidenten des Nationalrates –, das unbestreitbar auf jenem viel zitierten antifaschistischen Grundkonsens aufgebaut ist, der schon in der Wieder-Unabhängigkeitserklärung dieses Landes enthalten ist.
Sie haben vorgeschlagen, man möge – und das alles nach vielen, vielen Jahrzehnten – die Motive der in ihrer großen Mehrzahl Verstorbenen, Betroffenen, zum Beispiel Deserteure, analysieren. Es hat sicherlich unterschiedliche Motive gegeben. Aber es ist in jedem Einzelfall ein Beitrag dazu gewesen, dass dieses Regime den Krieg verloren hat! Das allein rechtfertigt jede juridische Maßnahme zur Rehabilitierung dieser Menschen.
Es mag für jene, die eingerückt waren und heute noch leben, betrüblich sein – ich habe das in vielen Gesprächen auch miterlebt –, einsehen zu müssen, dass die Angehörigen der deutschen Wehrmacht sicherlich nicht für das „Vaterland“ – ich zitiere jetzt Sie, Frau Kollegin – gekämpft haben. Österreich war von der Landkarte getilgt, also für welches Vaterland hätten diese Menschen sterben können? – Außer, sie haben sich den alliierten Streitkräften angeschlossen: Dann haben sie nämlich für Österreich gekämpft!
Ich verwahre mich dagegen, dass hier wieder unterschwellig jene Beschuldigung ausgesprochen wird, dass Deserteure ihre Kameraden, wie Sie gesagt haben, in den Tod geführt haben. Kollege Kampl war 2005 etwas weniger zurückhaltend und hat sie als „Kameradenmörder“ bezeichnet.
Ich erzähle Ihnen die Geschichte – und zwar die einzige Geschichte, die es gibt, nach gründlichen Forschungen – jenes Falles, in dem tatsächlich österreichische Soldaten sich mit der Waffe in der Hand den Weg zum Feind gebahnt haben. Das ist nachweislich der Vorfall, der so oft zitiert wurde.
Die Kapitulation der deutschen Wehrmacht erfolgte am 8. Mai 1945. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die 6. deutsche Gebirgsjägerdivision, in der naheliegenderweise viele Österreicher Dienst taten, noch im Norden Norwegens, in Tromsø, einer Stadt, die ich in der Zwischenzeit kennengelernt habe.
Der Kommandant dieser Einheit hat am 8. Mai die Verwendung von Rundfunkgeräten in der Truppe verboten, sonst hätten die Soldaten vielleicht etwas von der Kapitulation der deutschen Wehrmacht erfahren können. Er hat einen Tagesbefehl erlassen, in dem die Kapitulation abgelehnt wurde, die Weiterführung des Kampfes gegen den Bolschewismus angekündigt wurde und die Anordnung erneuert wurde, innerhalb der Division mit dem deutschen Gruß zu grüßen.
Eine Einheit, die 4. Batterie aus dem 118. Gebirgsartillerieregiment, in der die Österreicher konzentriert waren, hatte Kenntnis davon, dass sich in Wien eine provisorische österreichische Regierung konstituiert hatte. Sie erfuhren naturgemäß auch von der Zivilbevölkerung über die Kapitulation. Die Österreicher haben sich entschlossen, in der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 1945, also zu einem Zeitpunkt, als die Fortführung der Kampfhandlungen friedensvereinbarungswidrig und damit völkerrechtswidrig gewesen ist, zu flüchten.
Ein Hauptmann und ein Batterieleutnant haben sich ihnen mit der Waffe in der Hand entgegengestellt. Es kam zu einem Schusswechsel, bei dem diese beiden Personen erschossen wurden. Danach wurde die flüchtende Gruppe von einer loyalen Einheit
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