BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 115

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dieser Truppe verfolgt, und es mussten leider einige diese Flucht mit dem Leben be­zahlen, zum Teil im Kampf, aber auch durch Kriegsgerichtsurteile, für die es keinerlei Rechtsgrundlage gab.

Diese Österreicher, die noch in unser Land zurückkehrten – einer davon Wilhelm Grim­burg, eine bedeutende, führende Beamtenpersönlichkeit, die mir über viele Jahre ein guter Freund war –, wurden wegen dieser Kampfhandlung auch tatsächlich angezeigt: wegen Mord. Im Jahr 1953 hat unter Berufung auf die damals und heute gültigen öster­reichischen Strafgesetze die Strafverfolgungsbehörde dieses Verfahren eingestellt.

Das ist der einzige Fall – und ich wiederhole: der einzige Fall! –, in dem es tatsächlich eine Desertion mit Waffengewalt nach dem Waffenstillstand gegeben hat. Diese Dis­kussion sollte ein für alle Mal erledigt sein. Alles andere ist Legendenbildung, wenn nicht gezielte Lüge.

Diese Menschen haben ihr Leben aufs Spiel gesetzt, um der Komplizenschaft eines verbrecherischen Krieges zu entgehen. Wir wissen spätestens seit der Wehrmachts­ausstellung, dass auch die Wehrmacht in die Pflicht genommen wurde für die Verbre­chen des Nationalsozialismus an der zivilen Bevölkerung, am Feind und an Juden. Die­se Trennlinie zwischen dem Bösen und den Guten kann es in einem Unrechtsregime nicht geben.

Ich sage noch etwas dazu: Motive aufarbeiten zu wollen aufgrund der Akten eines Un­rechtsregimes ist eine merkwürdige Forderung. An diesem Hause hängt eine Gedenk­tafel für ein Mitglied dieser Kammer, Otto Felix Kanitz, der im Konzentrationslager im wahrsten Sinn des Wortes erschlagen wurde. Wenn Sie nach der Aktenlage vorgehen, dann ist das – vielleicht nicht der Tod, aber die Bestrafung, die diesem Tod voranging; es waren die üblichen Prügelschläge – zu Recht erfolgt, weil irgendein Schreiber der NS-Lagerverwaltung aufgeschrieben hatte, das erfolge wegen Kameradschaftsdieb­stahls. Wobei das Originelle daran ist, dass der passionierteste Nichtraucher, der in seiner Generation bekannt war, nämlich Kanitz, ausgerechnet unter den glücklichen Lebensbedingungen des KZ Zigaretten gestohlen haben soll!

Noch im Töten war die Diffamierung der „Zwillingsbruder“ der nationalsozialistischen Unrechtspolitik: Es sollte jemand nicht nur getötet, sondern auch noch über den Tod hi­naus diffamiert werden! Aufgrund solcher Akten wollen Sie eine Einzelfallprüfung vornehmen? – Das ist doch, mit Verlaub gesagt, ein Herumtrampeln auf dem Anden­ken an jene, die gegen den Nationalsozialismus gekämpft haben! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

Meine Damen und Herren, keine Frage, das ist hoffentlich die letzte juridische Maß­nahme, die auf diesem Gebiet notwendig ist.

Es wird im Bereich einer Spezifität gleichgeschlechtlicher Handlungen, die mit Strafe bedroht waren, sehr wohl Einzelfallprüfungen geben – das ist durchaus sinnvoll und vernünftig –, aber es ist das auch – ich füge es hinzu – unter dem Vorbehalt, dass den nazistischen Akten nur begrenzte Glaubwürdigkeit zukommt, vorzunehmen.

Dass wir dieser, wie ich hoffe, abschließenden Behandlung des Themas aus Überzeu­gung und in großer Dankbarkeit gegenüber jenen, die mitgeholfen haben, dass das Naziregime den Krieg verloren hat, zustimmen, versteht sich von selbst. Es gibt wenige Gesetze, denen ich persönlich mit so viel Überzeugung zugestimmt habe wie diesem. (Allgemeiner Beifall)

16.00


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundes­rat Schennach. – Bitte.

 


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