BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 120

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Gemeinsam ist aber dem Terrorismus – egal, nach welcher Definition –, dass die Men­schenrechte im höchsten Maße missachtet werden. Während früher, obwohl das na­türlich auch in jeder Hinsicht verwerflich war, vor allem politische und wirtschaftliche Kapitäne oder Träger der Staatsanwaltschaft von Terroristen als Opfer ausgesucht wurden, ist heute, neben diesen Personen, die immer wieder Ziel von terroristischen Angriffen sind, auch die Zivilbevölkerung betroffen beziehungsweise sind es Opfer, die zufällig an einem bestimmten Ort sind und jederzeit in eine terroristische Attacke invol­viert, unter Umständen schwer verletzt oder gar getötet werden können.

Der Europarat hat sich – Professor Konecny ist in diesem Gremium ebenso vertreten wie Kollege Mitterer – erstmals bereits im Jahr 1977 mit dem Thema „Terrorismus“ be­schäftigt und im Jahr 2005 eine Novellierung beziehungsweise Ergänzung herausge­geben.

Der Europarat setzt sich besonders für die Menschenrechte ein. Deshalb ist es jetzt unsere Aufgabe, diese Konvention aus dem Jahr 2005 anzunehmen und Schritt für Schritt ins österreichische Recht überzuführen.

Inhalt dieser Ergänzung ist vor allem, dass der Terrorismus-Prävention das Wort ge­redet wird und es zu einer Stärkung der rechtlichen Grundlagen kommt, um gegen den Terrorismus vorzugehen.

Was heißt das konkret? – Einerseits, dass die Anwerbung von Terroristen strafrechtlich zu verfolgen ist, selbstverständlich auch die Ausbildung von Terroristen oder auch die Aufrufe zu irgendwelchen terroristischen Handlungen, wobei diesbezüglich im Internet einiges kursiert. Andererseits werden jetzt aber auch die nationalen Staaten in die Pflicht genommen, dass sie einerseits versuchen sollen, den Terrorismus zu verhüten, andererseits aber auch die Opfer terroristischer Akte entsprechend entschädigen.

Früher war es ein beliebtes Mittel von Staaten, die indirekt Staatsterrorismus betrieben haben, dass die Einrede gebracht wurde, es handle sich um ein politisches Delikt, und damit konnte die Auslieferung verhindert werden. In Zukunft soll es so sein, dass die Einrede des politischen Deliktes nicht mehr anerkannt wird.

Daher möchte ich zum Abschluss sagen, dass meine Fraktion diese Änderung be­grüßt, dass meine Fraktion keinen Einspruch erheben wird. Ich möchte aber nicht uner­wähnt lassen, dass seitens des Bundesministeriums für Justiz noch einiges an Detail­arbeit – aber wie gesagt, nur an Detailarbeit – zu geschehen hat, damit die Konvention des Europarates entsprechend in inländisches Recht übertragen werden kann. (Allge­meiner Beifall.)

16.20


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mosba­cher. – Bitte.

 


16.20.38

Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Mitgliedstaaten des Europara­tes sind von dem Wunsch geleitet, wirksame Maßnahmen zu treffen, um Terrorismus zu verhüten und insbesondere der öffentlichen Aufforderung zur Begehung terroris­tischer Straftaten sowie der Anwerbung und Ausbildung für terroristische Zwecke ent­gegenzutreten.

Angesichts der ernsthaften Besorgnis, die durch die Zunahme terroristischer Straftaten und die wachsende terroristische Bedrohung verursacht wird, verpflichten sich die Staaten, den Kampf gegen den Terrorismus wirksamer zu gestalten, besonders aber Terrorismusprävention zu stärken. Menschenrechtliche, demokratische und rechts­staatliche Grundsätze sollen, ja müssen aber dabei gewahrt bleiben.

 


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