BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 121

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Von besonderer Bedeutung sind im gegebenen Zusammenhang zwingende Rechtsvor­schriften gegen die Anwerbung und Ausbildung von Terroristen sowie gegen Aufrufe zu terroristischen Handlungen.

Weiters werden die Staaten aufgefordert, nationale Maßnahmen zur Verhütung des Terrorismus und zur Entschädigung der Opfer des Terrorismus und deren Familienan­gehörigen zu ergreifen.

Die Staaten verpflichten sich auch, Ermittlungen gegen sich auf ihren Territorien befin­dende mutmaßliche Terroristen einzuleiten, einander Rechtshilfe zu leisten und Vor­kehrungen zur Auslieferung zu treffen. Allerdings sollen Staaten dann nicht zur Auslie­ferung verpflichtet sein, wenn die Vermutung besteht, dass das Auslieferungsersuchen auf einer Diskriminierung hinsichtlich Rasse, Religion, Staatsbürgerschaft, Volkszuge­hörigkeit oder der politischen Orientierung beruht oder der Auszuliefernde Folter, un­menschlicher Behandlung oder der Todesstrafe ausgesetzt werden könnte.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dieses Abkommen zur Bekämpfung des Ter­rorismus auf allen Ebenen und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln ist zu unter­stützen. Daher wird meine Fraktion dem Übereinkommen die Zustimmung geben. (All­gemeiner Beifall.)

16.23


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ertl. – Bitte.

 


16.23.16

Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Terrorismus ist der schlimmste Feind der Demokratie. Es ver­geht praktisch kein Tag, der uns nicht via Medien neue schreckliche terroristische Ta­ten direkt in unsere Wohnzimmer bringt.

Ich bin überzeugt davon, dass wir dieses Übereinkommen, das den präventiven Schutz vor Terrorismus zum Ziel hat, auch unbedingt notwendig haben. Es handelt sich um eine Konsensmaterie, die uns nach Maßnahmen zur verbesserten internationalen Zu­sammenarbeit – über eine gemeinsame Aus- und Weiterbildung bis hin zu gemeinsa­men Maßnahmen – zur Schärfung des Bewusstseins führen wird.

Mit diesem Übereinkommen setzen wir uns für den Schutz der Menschrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der pluralistischen Demokratie innerhalb der Gemeinschaft ein. Terrorismus stellt diese Grundwerte infrage. Aber auch Freiheit, Privatsphäre und infor­mationelle Selbstbestimmung sind für das Funktionieren eines demokratischen Ge­meinwesens mindestens genauso wichtig. Der Staat muss deshalb einen guten Grund haben, warum er seine Bürger beobachten und ihre Daten sammeln möchte. Auch in Zeiten des Terrors muss sich jede gesetzliche Maßnahme zur Bekämpfung des Terrors die Frage nach ihrem Nutzen und ihrer Verhältnismäßigkeit gefallen lassen.

Die gesetzliche Maßnahme zur Bekämpfung des Terrorismus muss die Balance zwi­schen Freiheit und Sicherheit wahren. Wer nicht wissen kann, wer was, wann und bei welcher Gelegenheit über jemanden weiß, ist in seiner Freiheitsausübung gehemmt. Der Einzelne soll deshalb grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten bestimmen können. Einschränkungen dieses Rechts muss er nur in über­wiegend allgemeinem Interesse hinnehmen.

Mit diesem Übereinkommen und nach Erlassung einer entsprechenden Verordnung werden wir die öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat, die Anwerbung für terroristische Zwecke und die Ausbildung zu terroristischen Zwecken unter Strafe stellen.

 


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