Von besonderer Bedeutung sind im gegebenen Zusammenhang zwingende Rechtsvorschriften gegen die Anwerbung und Ausbildung von Terroristen sowie gegen Aufrufe zu terroristischen Handlungen.
Weiters werden die Staaten aufgefordert, nationale Maßnahmen zur Verhütung des Terrorismus und zur Entschädigung der Opfer des Terrorismus und deren Familienangehörigen zu ergreifen.
Die Staaten verpflichten sich auch, Ermittlungen gegen sich auf ihren Territorien befindende mutmaßliche Terroristen einzuleiten, einander Rechtshilfe zu leisten und Vorkehrungen zur Auslieferung zu treffen. Allerdings sollen Staaten dann nicht zur Auslieferung verpflichtet sein, wenn die Vermutung besteht, dass das Auslieferungsersuchen auf einer Diskriminierung hinsichtlich Rasse, Religion, Staatsbürgerschaft, Volkszugehörigkeit oder der politischen Orientierung beruht oder der Auszuliefernde Folter, unmenschlicher Behandlung oder der Todesstrafe ausgesetzt werden könnte.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dieses Abkommen zur Bekämpfung des Terrorismus auf allen Ebenen und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln ist zu unterstützen. Daher wird meine Fraktion dem Übereinkommen die Zustimmung geben. (Allgemeiner Beifall.)
16.23
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ertl. – Bitte.
16.23
Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Terrorismus ist der schlimmste Feind der Demokratie. Es vergeht praktisch kein Tag, der uns nicht via Medien neue schreckliche terroristische Taten direkt in unsere Wohnzimmer bringt.
Ich bin überzeugt davon, dass wir dieses Übereinkommen, das den präventiven Schutz vor Terrorismus zum Ziel hat, auch unbedingt notwendig haben. Es handelt sich um eine Konsensmaterie, die uns nach Maßnahmen zur verbesserten internationalen Zusammenarbeit – über eine gemeinsame Aus- und Weiterbildung bis hin zu gemeinsamen Maßnahmen – zur Schärfung des Bewusstseins führen wird.
Mit diesem Übereinkommen setzen wir uns für den Schutz der Menschrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der pluralistischen Demokratie innerhalb der Gemeinschaft ein. Terrorismus stellt diese Grundwerte infrage. Aber auch Freiheit, Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung sind für das Funktionieren eines demokratischen Gemeinwesens mindestens genauso wichtig. Der Staat muss deshalb einen guten Grund haben, warum er seine Bürger beobachten und ihre Daten sammeln möchte. Auch in Zeiten des Terrors muss sich jede gesetzliche Maßnahme zur Bekämpfung des Terrors die Frage nach ihrem Nutzen und ihrer Verhältnismäßigkeit gefallen lassen.
Die gesetzliche Maßnahme zur Bekämpfung des Terrorismus muss die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit wahren. Wer nicht wissen kann, wer was, wann und bei welcher Gelegenheit über jemanden weiß, ist in seiner Freiheitsausübung gehemmt. Der Einzelne soll deshalb grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten bestimmen können. Einschränkungen dieses Rechts muss er nur in überwiegend allgemeinem Interesse hinnehmen.
Mit diesem Übereinkommen und nach Erlassung einer entsprechenden Verordnung werden wir die öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat, die Anwerbung für terroristische Zwecke und die Ausbildung zu terroristischen Zwecken unter Strafe stellen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite