BundesratStenographisches Protokoll777. Sitzung / Seite 122

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Es darf nicht sein, dass unter dem Schutz von Meinungsfreiheit und Religionsaus­übung Hassprediger ihr Unwesen treiben. Toleranz hat dort ihre Grenzen, wo einzelne Personen oder der Staat betroffen oder gefährdet sind.

Dieses Übereinkommen ist für Österreich eine höchst notwendige Maßnahme bezüg­lich jener Personen, die versuchen, terroristische Taten zu setzen, die versuchen, für terroristische Taten anzuwerben beziehungsweise für Österreicher, die im Ausland das Gleiche umzusetzen versuchen.

Ich darf noch darauf hinweisen, dass es auch in Österreich Personen gibt, die in auslän­dischen Terrorcamps ausgebildet worden sind und die sich bei uns frei bewegen können.

Bei diesem Übereinkommen handelt es sich um eine EU-Ratifizierung. Die Umsetzung erfolgt durch innerstaatliches Recht, und wir werden diesem daher gerne zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.26


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


16.26.53

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Terrorismus ist allgegenwärtig. Lieber Kollege Ertl, wir waren uns noch nie so einig wie heute. Das Thema „Terrorismus“ wird von den Medien exzessiv ausgeschlachtet und entsprechend diskutiert.

Es ist deshalb auch von enormer Wichtigkeit, dass sich die europäischen Staaten, die Mitglieder des Europarates, in diesem Übereinkommen dazu bekannt haben, den Ter­rorismus entsprechend zu bekämpfen und im Bereich der Zusammenarbeit besondere Maßstäbe zu setzen.

Der Bereich Prävention, die Verpflichtung zur internationalen Zusammenarbeit und auch die bevorzugte Auslieferung in terroristischen Fällen sind wesentliche Punkte, die durchaus erwähnenswert sind.

Gerade im Bereich der Prävention wird es möglich sein, bereits bei vorliegenden An­haltspunkten, noch bevor ein konkreter Verdacht gegeben ist, gewisse Gefahrenquel­len aufzuspüren und bestimmte Personengruppen zu observieren.

Es sei mir auch gestattet, drei besondere Tatbestände herauszugreifen, die meiner An­sicht nach als wesentliche Bestandteile dieses Übereinkommens gelten und auch im Ausschuss angesprochen wurden – übrigens waren die Erklärungen im Ausschuss sehr kompetent und sehr informativ –: erstens die öffentliche Aufforderung zur Bege­hung einer terroristischen Straftat, zweitens die Anwerbung für terroristische Zwecke, drittens die Ausbildung für die Begehung von terroristischen Straftaten.

Kollege Ertl hat die Hassprediger schon erwähnt, und ich kann das, was er dazu ge­sagt hat, nur unterstreichen, auch was die Ausbildung in Terrorcamps angeht. Zu die­sem Bereich gibt es sehr wohl Medienberichte. Unsererseits gilt es, dafür null Toleranz und null Verständnis aufzubringen. Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit – ja, in all ihren Facetten. Die sind ein hohes Gut, die sollen wir auch unterstützen und schützen, aber nicht, um dem Terror Tür und Tor zu öffnen!

Frau Ministerin, wir sind in Österreich im Bereich der Justiz – auch bei der Polizei na­türlich – gut gerüstet und sehr gut unterwegs. Es gibt, wie wir im Ausschuss gehört ha­ben, nur einen geringen Anpassungsbedarf, was die österreichische Rechtssituation in Bezug auf dieses Übereinkommen anbelangt, und das betrifft, glaube ich, die Ausbil­dung für die Begehung von terroristischen Straftaten.

 


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