BundesratStenographisches Protokoll778. Sitzung / Seite 11

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Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am heu­tigen Tage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Erwin Preiner: Danke für den Bericht.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ertl. Ich erteile es ihm.

 


14.13.15

Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Asylmissbrauch be­zeichnet den Versuch, das Asylrecht in Anspruch zu nehmen, ohne tatsächlich in einer Asyl rechtfertigenden Lage zu sein. Das primäre Ziel dabei ist der legale Aufenthalt im Asyl gewährenden Land. Der Begriff „Asylmissbrauch“ wird insbesondere im Zusam­menhang mit Wirtschaftsflüchtlingen verwendet, die das Aufenthaltsrecht aus wirt­schaftlichen Gründen, zwecks Aufnahme einer Beschäftigung oder auch zwecks Bezugs von Sozialleistungen erlangen wollen.

Asyl missbrauchende Einwanderer geben oft falsche Informationen über ihre Person und ihre Einreisegründe an, um den Status von Asylwerbern zu erlangen und der Ausweisung und der Abschiebung zu entgehen.

Der größte Teil der Asylanträge wird unter dem Gesichtspunkt abgelehnt, dass für das Asylrecht unerhebliche oder unzureichende Gründe für den Antrag angegeben werden, wie Arbeitslosigkeit oder fehlende Perspektiven im eigenen Land.

Eine Ablehnung erfolgt auch bei einer einer ganzen Bevölkerungsgruppe drohenden Gefahr, zum Beispiel Krieg, bei allgemeiner ethnischer Diskriminierung – zum Beispiel im Falle von Roma aus Serbien und dem Kosovo –, wenn nicht ausreichende Verfol­gungsintensität gegeben ist oder Verfolgungswahrscheinlichkeit einfach fehlt.

Aber nicht nur Asylwerber machen falsche Angaben zu ihrer Person, es sind auch Staaten, die durch absichtlich langsames Handeln die Möglichkeit für den Asylwerber herbeiführen, den Erstaufnahmestaat zu verlassen, um in einem anderen Staat mit besseren Asylbedingungen einen Antrag zu stellen. Aus Griechenland und Italien werden immer wieder Asylwerber aufgegriffen, obwohl diese Länder die Erst­aufnahme­länder sind. Sie haben keine EURODAC-Behandlung vorgenommen, und dadurch ist es möglich, in einem anderen als dem EU-Erstaufnahmeland um Asyl anzusuchen.

In diesem weiteren EU-Land, insbesondere Österreich, wird dann die EURODAC-Behandlung durchgeführt. Durch diese EURODAC-Behandlung wird der Asylwerber dann ein österreichischer Asylwerber. Das bedeutet, dass, falls dieser Asylwerber in irgendeinem anderen Land außerhalb von Österreich aufgegriffen wird, er gemäß den Bestimmungen des Dubliner Abkommens immer nach Österreich zurückgeschoben wird und Österreich sich um diesen Asylwerber kümmern muss.

Obwohl viele Asylwerber aus Griechenland und Italien kommen, muss Österreich durch die EURODAC-Aufnahme auch diese Aufgaben übernehmen. Die EURODAC-Behandlung in Griechenland und Italien dauert, falls diese überhaupt durchgeführt wird, sehr lange, und deshalb flüchten die Asylwerber unbehandelt nach Österreich. Täglich kommen mit Flugzeugen aus Griechenland zwischen fünf und zehn solcher Asylwerber in Schwechat an. Das Verhalten der angeführten Länder, die EURODAC-Behandlung nicht sofort durchzuführen, ist einfach nicht fair gegenüber den restlichen EU-Staaten.

Asyl ja für wirklich Verfolgte, aber nein für Kriminelle und für Asylmissbraucher!

 


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