BundesratStenographisches Protokoll778. Sitzung / Seite 18

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ken der Arbeiterkammer oder der Kirchen oder anderer, wurde ja deswegen in der Begutachtung gehört und dann aufgegriffen, der Gesetzentwurf wurde dann im Aus­schuss des Nationalrates verändert und letztendlich ist das Gesetz unter Einbeziehung dieser Bedenken so beschlossen worden.

Das heißt, es ist einfach sachlich unrichtig, was hier behauptet wird. Das ist sehr schmerzlich, wenn solche Behauptungen auch vonseiten der Grünen kommen, weil es nur dazu beiträgt, dass die Debatten leider so unsachlich geführt werden. (Beifall bei der SPÖ. Bundesrat Mag. Klug: Genau!)

Besonders schmerzlich ist es, wenn dann in einer Nebenbemerkung – ich möchte das in Erinnerung rufen – die Wurstsemmel zitiert wird, die ausreichen sollte – wahrschein­lich war die geklaute Wurstsemmel, die gestohlene Wurstsemmel gemeint –, dass jemand abgeschoben wird und so weiter. (Bundesrat Schennach: ... Wiederholung!)

Dazu möchte ich sagen: Das ist einfach falsch! Es ist sachlich unrichtig, und das ist etwas, wo ich glaube, dass die Grünen genauso wie die Freiheitlichen in dieser Debatte die beiden Seiten der unrühmlichen Medaille der Eskalation spielen. – Es ist nämlich falsch: Um in den Status zu kommen, dass man ausgewiesen wird, muss man Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr ausfassen. Ich möchte von den Grünen gerne wissen: Wer in diesem Land wurde vom Straflandesgericht deswegen zu einem Jahr Arrest verurteilt, weil er irgendwo eine Wurstsemmel entwendet hat?! Wenn man in Österreich von der Strafgerichtsbarkeit zu mehr als einem Jahr Kerker verurteilt wird, muss es Delikte im Bereich der Körperverletzung geben, Delikte, die schwer sind, lieber Kollege Schennach, und das ist nicht Wurstsemmeldiebstahl!  Das muss man einmal zur Kenntnis nehmen.

Dann möchte ich auch noch eine Vorbemerkung machen, weil ja dieser gesamte Fall Zogaj, der ja auch von beiden Seiten kommt, heute wieder so viel in den Medien diskutiert wird. Ich beschäftige mich seit dreißig Jahren – ich war Journalist – mit dem Thema Medien. Das, was mir an dem Fall Zogaj so zu denken gibt und wirklich wehtut, ist, dass man da spürt, dass ein Mädchen von den verschiedensten Gruppen ausschließlich für die eigenen politischen Interessen verwendet wird.

Es wurde von keiner der Seiten – nicht von denen, die formal für sie argumentieren, und auch nicht von denen, die jetzt formal so für Härte eintreten – jemals an die Familie oder an das Schicksal des Mädchens gedacht, sondern jeder hat nur sein mediales, politisches Geschäft betrieben. Ein fünfzehnjähriges Mädchen kommt nicht selber auf die Idee, irgendwo eine Videobotschaft zu verfassen, in der sie schon de facto mit Suizid droht, wie es Arigona Zogaj schon vor Jahren gemacht hat. Da muss ihr jemand helfen, eine solche Botschaft aufzunehmen und sie dann zum Landesstudio Oberösterreich zu bringen. Und so sind beide Seiten gleichermaßen beschäftigt, an einem Fall, an einem Mädchen eine mediale Debatte abzuführen, bei der dann am Schluss als Opfer dieser medialen Umtriebe das Mädchen überbleibt. Das ist das, was mir zu denken gibt, weil ich weiß, wie diese Mediengesellschaft bedauerlicherweise funktioniert – nämlich ohne Rücksicht auf Verluste! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

Ich möchte aber jetzt zum eigentlichen Thema kommen, nämlich zur Ausgangslage, und ich möchte versuchen, politisch zu argumentieren. Zu meinen Vorrednern: Es wurde aus Gesetzestexten zitiert. Die müssen nun einmal so sein. All diese Gesetze sind so, dass sie, wenn man sie einem gewöhnlichen Staatsbürger vorliest, ein bisschen technokratisch, manches Mal sogar unmenschlich klingen, aber dahinter verbirgt sich ja eine politische Absicht, die aus gesundem Menschenverstand formuliert wird – hoffentlich.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite