BundesratStenographisches Protokoll778. Sitzung / Seite 19

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Worum geht es? Es geht bei den vorliegenden Gesetzen auf der einen Seite natürlich um den Schutz vor Verfolgung, hinsichtlich dessen Österreich eine große Tradition zu verteidigen hat – und so wie ich es sehe, nehmen wir diese Aufgabe auch weiterhin durchaus wahr. Man sieht das, wenn man genau schaut, wenn man die Anerken­nungsquoten vergleicht. Für das, was wir für politische Flüchtlinge tun, brauchen wir uns nach wie vor nicht zu verstecken. Wir können auf diese große Tradition bauen und weiterhin darauf stolz sein. Das ist die eine Ausgangslage.

Die zweite Ausgangslage ist die Bekämpfung der Kriminalität, die die Bürger von uns so sehr wollen. Ich erinnere mich noch, es gab auch im Bundesrat eine Enquete, im Zuge derer von den Fachleuten festgestellt wurde, was die verschiedenen Ursachen der Kriminalität sind. Zu den neueren Ursachen gehören – in ganz Europa, aber natür­lich auch in Österreich – die Probleme, die rund um die illegale Zuwanderung geschaf­fen werden. Und da wird eben in Österreich, muss man sagen, seit Jahren, das wissen wir, das Asylrecht von vielen als Deckmantel für illegale Zuwanderung gebraucht – sagen wir, missbraucht.

Das ist meiner Meinung nach ein Faktum. Da braucht man dann nicht furchtbar böse zu sein, wenn man das beim Namen nennt. Das ist ein Faktum, und damit müssen wir uns beschäftigen und beschäftigen wir uns auch in diesen drei Materien heute hier. (Bundesrat Ertl: ... es eh! Dann kannst du ja dagegen stimmen!) Es ist die illegale Zuwanderung eben eine große Ursache von Kriminalität, die die Leute sehr stört.

Das Dritte, wo diese Materie hineinspielt und was eine unserer Aufgaben als Politiker ist, ist einfach, dass wir unseren Arbeitsmarkt in Ordnung halten müssen. Ich meine – und auch das muss man klipp und klar in Richtung der Grünen sagen –, die Basis von Asyl ist die Genfer Flüchtlingskonvention, aber das hat nichts mit den globalen Migra­tionsströmen zu tun, die es gibt, die bedauerlich sind – ich wünsche jedem Einzelnen, dass er ein besseres Leben führen kann –, das kann aber nicht im Kontext des österreichischen Asylrechts vonstatten gehen. Daher ist für diese Fälle das österreichi­sche Ausländerbeschäftigungsgesetz zuständig. Da muss man sich melden, da muss man Anträge stellen, dann kommt man, wenn man die Qualifikation hat, ins Land, aber man kann nicht versuchen, das zu umgehen, indem man Asylanträge stellt. Das hat es in der Vergangenheit aber häufig gegeben, und daher waren die bisherigen Gesetzes­änderungen und ist auch die heutige natürlich politisch richtig, um das zu verhindern.

Kommen wir jetzt zu den Problemen: Was sind denn die Probleme? Ich möchte ver­suchen, das mit gesundem Menschenverstand zu beurteilen. Diese armen Beamten – also „arm“, es ist ihre Aufgabe – müssen ihre Aufgabe erfüllen und werden dann mit komplett falschen Angaben, über was auch immer, konfrontiert: Die Leute sagen nicht, woher sie wirklich kommen; sie sagen nicht, was die wirklichen Gründe für ihr Kommen sind; sie sagen nicht einmal ihr Alter, wie wir festgestellt haben; sie geben ihre wahre Identität nicht preis – wir haben in Salzburg immer wieder Fälle von Mehrfachiden­titäten – und so weiter. – Das ist leider mehr die Regel als die Ausnahme. Das ist ein politisches Problem und dann natürlich auch ein Problem für die Verwaltung. Das ist der eine Aspekt der Ausgangslage.

Der zweite ist diese Lawine an Folgeanträgen. Jetzt haben wir – über den Asylge­richtshof haben wir das letzte Mal im Zuges dessen Berichts diskutiert – schon einen großen Teil der Arbeit positiv erledigt und Verfahren beschleunigt. Trotzdem sieht man dann, dass nach einem wirklich einwandfreien rechtsstaatlichen Verfahren immer mehr Leute wieder und wieder einen Antrag stellen. Das Ganze hat zur Folge, dass man die Leute nicht in ihre Herkunftsländer zurückbringen kann. Das muss man doch politisch zur Kenntnis nehmen, dass das so ist, und dann irgendwelche Schlussfolgerungen daraus ziehen!

 


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