BundesratStenographisches Protokoll778. Sitzung / Seite 23

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tatsächlich minderjährig sind. Aber wir haben zur Kenntnis nehmen müssen, dass ein sehr großer Teil dieser Personen, die behaupten, minderjährig zu sein, gar nicht min­der­jährig sind. Es ist State of the Art, dass in allen anderen europäischen Ländern die Röntgenuntersuchung der Handwurzel und Röntgenuntersuchungen des Schulterbe­reiches durchgeführt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei uns bekommt jeder Asylwerber eine Röntgenuntersuchung, nämlich bezüglich Tuberkulose – und da ist es doch zumutbar, dass er dann auch seine Hand hinhält, wenn er die Privilegien unseres Minderjährigen­schutzes in Anspruch nehmen will. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

Das Handwurzelröntgen ist keine Zwangsmaßnahme, sondern ein Angebot zur Be­weisführung: Wenn jemand keine gesicherten Dokumente hat, wenn der Zahnstatus augenscheinlich ein höheres Alter vermuten lässt und wenn auch das Aussehen jemanden älter erscheinen lässt – beispielsweise ein Haufen Brusthaare oder ein Rauschebart (Zwischenrufe und Heiterkeit) –, dann hat die betreffende Person die Möglichkeit, freiwillig ein Handwurzelröntgen durchführen zu lassen. Verweigert sie dieses, dann wird das in die Beweiswürdigung einfließen.

Nur, meine sehr verehrten Damen und Herren, man muss schon wissen, wie da vorgegangen wird: Es gibt ein rapides Ansteigen der unbegleiteten Minderjährigen – die wir dann besonders schutzwürdig behandeln –, und wenn diese Minderjährigen dann einen Status haben, in Österreich bleiben zu können, kommen schlagartig die Anträge auf Familienzusammenführung.

Das heißt, dass das etwas ist, was sich die Schlepperorganisationen natürlich gezielt für Österreich ausdenken – weil wir die Beweisführung bisher nicht lückenlos durch­führen konnten, da das Gesetz es nicht ermöglichte. Ich bedanke mich dafür, dass wir jetzt die Möglichkeit haben, diese Lücken zu schließen.

Das Zweite ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Schlepperorgani­sati­onen den Betreffenden beibringen zu lügen, zu betrügen, falsche Angaben zu machen, ihre Identität nicht preiszugeben und unter gar keinen Umständen zu sagen, woher sie kommen – denn wenn wir nicht wissen, woher sie sind, können wir sie nicht nach Hause schicken.

Wenn Personen, die bei uns Schutz suchen, den Aufenthalt hier so beginnen – nämlich ganz zu Anfang, in ihrer schutzsuchenden Phase, mit den Behörden auf diese Art und Weise umzugehen –, ja wie glauben Sie denn, können wir diese „Lügner“ und „Be­trüger“ – unter Anführungszeichen – jemals integrieren und ihnen unsere Werte bei­brin­gen, wenn sie als Erstes gelernt haben, dass dieser falsche Umgang eigentlich erfolgversprechend ist?! (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

Da wird uns Integration niemals positiv gelingen, wenn sie nicht wirklich von Anfang an zur Kenntnis nehmen, dass wir ihnen helfen, wenn sie schutzwürdig sind, dass wir aber sehr wohl Mittel haben, wenn sie uns anlügen und wenn sie uns betrügen. (Vize­präsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Drittens hat die Bevölkerung null Verständnis dafür, dass Menschen unter dem Deck­mäntelchen Asyl ihre kriminelle Energie bei uns ausleben. Ich kann das Beispiel von der Wurstsemmel nicht mehr hören! In Österreich muss man nämlich schon eine ziemliche kriminelle Energie entwickeln, damit es zu strafrechtlichen Verurteilungen kommt.

Zuerst wird bei Kleinigkeiten, bei mangelnder Strafwürdigkeit der Tat, der Staatsanwalt das Verfahren einstellen. Bei ein bisschen einer gröberen Tat gibt es die Diversion, zuerst einmal eine Probezeit, dann gib es noch einmal eine Diversion, man muss viel-


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