BundesratStenographisches Protokoll778. Sitzung / Seite 24

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leicht eine Geldbuße zahlen oder gemeinnützige Arbeit verrichten. Die ersten Strafen sind bedingt, man fasst noch nicht viel aus, wenn man das erste Mal vor dem Richter steht.

Das heißt, wenn man Strafen in einem gewissen Ausmaß bei der österreichischen Justiz ausgefasst hat, dann hat man schon eine gewisse kriminelle Karriere hinter sich. (Bundesrätin Mühlwerth: Leider!) Es ist nicht einsehbar, dass sich Leute unter den Schutzmantel unseres Asylsystems begeben, Grundversorgung beziehen, die ganze Sozialversorgung haben und dann einbrechen und stehlen gehen und die organisierte Kriminalität hier in Österreich ausleben.

Dafür habe ich kein Verständnis, und dieses Gesetz bietet uns jetzt Möglichkeiten: einerseits, dass wir Kriminelle rascher abschieben, und andererseits, dass wir uns den Status jener, die schon einmal einen positiven Asylbescheid bekommen haben – also asylberechtigt sind – und kriminell geworden sind, noch einmal genau anschauen.

Ich habe kein Verständnis dafür, dass diejenigen, die wir zur Zeit des Balkankrieges mit Asylbescheid aufgenommen haben, jetzt unter Umständen ihre kriminelle Energie hier ausleben. Da ist es gerechtfertigt, sich anzusehen: Gelten die Asylgründe noch: ja oder nein? Und wenn sie nicht mehr gelten, dann müssen sie zurück in ihr Herkunfts­land.

Dieses Gesetz erlaubt uns, die Hintertüre für Missbrauch und Kriminelle zu schließen, damit wir die Vordertüre für jene, die Schutz brauchen, offenlassen können, denn dass wir in Österreich eine gute Tradition haben, Asyl zu gewähren, wenn Schutz wirklich notwendig ist, das, meine sehr verehrten Damen und Herren, soll außer Streit stehen, und zwar bei allen hier im Hohen Haus! Das fällt unter den Verfassungsbogen der Genfer Konvention. Aber Missbrauch mit unserem Sozialnetz, Missbrauch mit unserem System, das müssen wir unterbinden!

Missbrauch ist es auch dann, wenn Personen eigentlich nur aus wirtschaftlichen Grün­den zu uns kommen wollen und das über die Asylschiene zu erreichen versuchen. Es gibt in Österreich für Ausländer mehrere Möglichkeiten, bei uns legal zu arbeiten: Wir haben ein Ausländerbeschäftigungsregime, wir haben Schlüsselarbeitskräfte, wir haben Saisonniers, wir haben die Quotenregelung. Das heißt, wer aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen möchte, der muss sich im Ausländerbeschäftigungsregime eine Arbeit suchen und kann hier nicht Asyl fordern, denn auch das ist Missbrauch.

Demjenigen, der gewusst hat, dass kein Asylgrund vorliegt, sich aber hereinschleppen ließ und dann über eine Fülle von Folgeanträgen, nämlich weit über 120 – weit über 120! –, versucht, hier zu bleiben, müssen wir sagen: Der Rechtsstaat in Österreich ist intakt und nicht bankrott und lässt sich auch nicht erpressen! Wir müssen die Gesetze, die wir hier beschließen, auch vollziehen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.12


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Junker. – Bitte.

 


15.12.27

Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesminister Fekter! Liebe Damen und Herren! Nach der Frau Bundesminister müsste man ja an und für sich überhaupt nichts mehr sagen, denn es wurde dargelegt, wie wichtig diese Novelle ist.

Dass wir heute diese Novelle beschließen, ist auch deshalb wichtig, um die Aus­länderszene in den Griff zu bekommen. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Situation in Tirol hinweisen, wo 200 Marokkaner eine Stadt in Schach halten, wo 200 Marokkaner Frauen und Mädchen in Angst versetzen. Die haben Angst, wenn sie


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