BundesratStenographisches Protokoll778. Sitzung / Seite 25

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ausgehen oder wenn sie von einem Kurs, der erst um 22 oder 23 Uhr aus ist, nach Hause gehen oder in eine Tiefgarage zu ihrem Auto gehen müssen, wenn dann Trüppchen von Marokkanern aufkreuzen und man nicht weiß, was passieren wird. Es werden nicht nur junge Mädchen bedroht, sondern diese Marokkaner schrecken auch vor älteren Damen nicht zurück. Auch ich bin schon des Öfteren sehr schnell in der Garage ins Auto gestiegen und bin froh gewesen, dass sich die Türen automatisch öffnen ließen und ich sie nicht mit dem Schlüssel öffnen musste. (Abg. Ertl: Das wurde durch dieses Gesetz aber nicht gelöst!)

Diese Marokkaner kommen mittels Schlepper über Italien nach Tirol. Unsere Polizei arbeitet hervorragend: Wenn sie sie an der Grenze aufgreift, werden sie sofort zurück­geschickt. Aber über die Grüne Grenze sind sie wahrscheinlich schneller wieder in unserem Land, als die Polizei in Innsbruck ist. Daher brauchen wir ein Gesetz, mit dem man derer habhaft wird.

Wenn sie dann nämlich wieder im Lande sind und aufgegriffen werden, sind sie sozu­sagen keine Marokkaner mehr, denn sie haben weder einen Personalausweis noch sonst irgendein Dokument bei sich, mit dem man ihr Herkunftsland sicherstellen könnte. Wenn man dann über den Dialekt, den die Dolmetscher ja erkennen und sagen, das ist aber ein marokkanischer Dialekt, kein algerischer, ihre Herkunft sichert, dann tritt Plan B in Kraft: Sie sind minderjährig.

Und da hat die Frau Bundesminister Fekter ja schon gesagt: Auch rauschebärtige, etwas ältere Herren sind auf einmal nur 15 Jahre alt. Da muss es legitim sein, dass man mittels Handwurzelröntgen das Alter bestimmt. Auch bei unseren eigenen Kin­dern, die durch Veranlagung zu groß oder zu klein werden, wird mittels Handwurzel­röntgen bestimmt, wie groß sie werden können, und die erleiden dadurch auch keinen gesundheitlichen Schaden.

Auch DNA-Analysen, mittels derer man die Familienzusammengehörigkeit feststellen kann, müssen legitim sein und sind notwendig. Es gibt genügend Personen, die zu uns kommen, die wilde Schicksale hinter sich haben. Wir können uns in Österreich wahr­scheinlich gar nicht wirklich vorstellen, dass so etwas passiert, wie zum Beispiel Verfolgungen, Verstümmelungen, Mord. Das haben viele dieser Menschen hinter sich, und sie leiden unter denen, die illegal und ungerechtfertigt in unser Land kommen.

Und mit dieser Novelle haben wir jetzt ein Instrument in der Hand, das es uns ermög­licht, diejenigen zu schützen, die unseren Schutz auch tatsächlich brauchen, aber dieje­nigen, die unseren Schutz ausnützen, die ihn nicht nötig haben, die unter Umständen auch Rechtsanwälte und sogenannte Gutmenschen ausnützen, um hier bleiben zu können, in ihr Land wieder zurückzuschicken, wenn ein abschlägiger Be­scheid da ist. Wichtig ist, dass es zu keinen unnützen Verlängerungen mehr kommt, denn nur dann kommt es zu Härtefällen, und das soll nicht passieren.

Stimmen wir dieser Novelle zu, um Österreich wirklich Sicherheit zu geben – aber auch, um denjenigen Menschen Sicherheit zu geben, die bei uns gerechtfertigterweise um Asyl ansuchen, dass diejenigen Asyl bekommen, die es notwendig haben, und dass diejenigen, die es nicht notwendig haben, die zu Unrecht um Asyl ansuchen, zurückgewiesen werden! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.16


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


15.17.02

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Innenministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen!


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