BundesratStenographisches Protokoll778. Sitzung / Seite 26

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Ich möchte zunächst nur ganz kurz replizieren auf den Kollegen Zwanziger. Einerseits habe ich nicht ganz mitgekriegt, ob Sie jetzt dem BZÖ oder der FPÖ angehören. Ich habe auf der Liste nachgesehen und habe festgestellt, dass da BZÖ steht, aber das „Freiheitliche“ dazu hat mich doch etwas irritiert. Von der Argumentation her ist es ja im Prinzip egal. Denn bei der Argumentation ist bei Ihnen durchgekommen, so wie vorhin beim Kollegen Ertl, dass Sie offenbar keinen Unterschied sehen zwischen Asyl, Migration, illegalem Grenzübertritt und Bleiberecht. Das sind verschiedene Bereiche, und diese gehören daher auch unterschiedlich geregelt. Zum Glück ist nicht alles im Asylgesetz geregelt.

Zu Ihrem Aufruf, unsere Heimat Österreich vor ausländischen Kriminellen zu schützen: Warum sagen Sie da vor „ausländischen Kriminellen“? Es gibt ja österreichische Kriminelle auch, oder? (Zwischenruf des Bundesrates Zwanziger.) Ich möchte schon festhalten, dass es auch inländische Kriminelle gibt und dass wir unsere Heimat auch vor inländischen Kriminellen schützen müssen. Das sind immer diese unterschwelligen Urteile: Alles, was von außen kommt, ist kriminell!

So ähnlich kommt es mir auch bei der Frau Ministerin vor. Natürlich ist es nicht gut, wenn die Leute ihre Identität verheimlichen, wenn man ausforschen muss, woher sie kommen. Das sehe ich alles ein. Aber nicht jeder, der bei Altersangaben lügt, oder nicht jeder, der lügt, wenn er seine Herkunft nicht richtig angibt, ist deshalb unbedingt ein Krimineller. Das kommt aber in der Diktion immer so rüber. Es wird diesen Men­schen sofort unterstellt, dass sie dann einbrechen gehen et cetera, nur weil sie viel­leicht einmal gelogen haben. Es kommt ja auch darauf an, mit welcher Information man in dieses Land kommt, egal, ob man Asylgründe hat oder nicht. Wenn die Information allgemein die ist: Sag nicht, woher du kommst!, dann werden es wahrscheinlich auch diejenigen machen, die Asylgründe haben.

Was das Handwurzelröntgen betrifft, möchte ich schon betonen, dass alle internatio­nalen Fachinstitute sagen, dass es da Schwankungsbreiten von drei Jahren gibt. Und das ist dann auch zu berücksichtigen. Es ist eine sehr ungenaue Feststellung, ob einer minderjährig ist oder nicht, wenn drei Jahre Schwankungsbreite bestehen.

Das sind die Kleinigkeiten, die dann immer relativ unsanft beiseite gewischt werden und die dann zu sehr ungenauen Diskussionen führen. Und genau diese ungenauen Diskussionen und die ewige Vermischung von Migration, Asyl, Bleiberecht und Einwanderung wollen die Grünen endlich verhindern. – Danke. (Beifall des Bundes­rates Schennach.)

15.19


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bun­desrat Mag. Klug. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


15.20.01

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als bemühte und redliche Parla­mentarierInnen haben wir auch hier im Bundesrat den Oppositionsvertreterinnen und -vertretern schon mehrmals das Angebot gemacht beziehungsweise die Einladung an diese ausgesprochen, uns mit der jeweils zu beschließenden Gesetzesmaterie intensiv und mit Argumenten auseinanderzusetzen, um einen möglichst hohen, inhaltlich anspruchsvollen Dialog zu führen, um dann anschließend die einzelnen Argumente gegeneinander abzuwägen und zu einer Beschlussfassung zu kommen.

Ich gebe ehrlich zu, dass ich persönlich zumindest bei einem Teil der Oppositionsver­treterinnen und -vertreter mit dem erst kürzlich erlangten Fraktionsstatus gedanklich ein bisschen die Motivation verbunden hatte, dass diese Einladung das eine oder an-


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