BundesratStenographisches Protokoll778. Sitzung / Seite 31

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dieser Gesetzesnovelle jene Antwort gefunden, die die Österreicher von uns zu Recht erwarten, nämlich Transparenz, Klarheit und Verlässlichkeit.

Ich darf dir, sehr geehrte Frau Minister, herzlichst danken und hier mit großer Freude die Zustimmung der Österreichischen Volkspartei mit dem Koalitionspartner, glaube ich und nehme ich an, verkünden und auch gerne zusagen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Mag. Klug und Zangerl.)

15.37


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. – O ja, bitte, Herr Kollege.

 


15.38.00

Bundesrat Elmar Podgorschek (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Die Debatte hat mich doch dazu bewogen, sie ein bisschen zu reflektieren, da meine Fraktion immer wieder angesprochen wurde. Darüber hinaus möchte ich mich als Freiheitlicher den anderen vorstellen – und es freut mich, dass sich wieder einmal jemand vom BZÖ geoutet hat.

Ich möchte nicht auf die Argumente der Grünen eingehen, weil ich glaube, der Unter­schied zwischen unseren Standpunkten ist so groß, dass es letzten Endes sinnlos ist, hier eine Diskussion zu führen.

Es freut mich, dass vor allem die Frau Bundesministerin für Inneres hier Standpunkte vertritt, die auch die Standpunkte meiner Fraktion sind. (Bundesrätin Kerschbaum: Das fällt schon auf! – Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Fekter.) – Ich habe mir schon fast gedacht, Frau Minister – schade, dass Sie nicht in meinem Wahl­kreis sind –, ob ich Sie nicht das nächste Mal frage, ob Sie bei uns kandidieren möchten. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Genauso bin ich bass erstaunt darüber, dass Herr Kollege Kalina durchaus Stand­punkte vertritt, die ebenfalls mit meinen absolut übereinstimmen, daher brauche ich jetzt auch nicht mehr auf die einzelnen Argumente einzugehen.

Es ist ganz klar – ich glaube, darin sind wir uns alle hier einig –, dass das Asylrecht ein Menschenrecht ist, und dieses ist zu wahren. Aber umgekehrt ist es so, dass dieses Asylrecht nicht zu missbrauchen ist. Es gibt genug Beispiele, die uns zeigen, wie dieses Recht missbraucht wird. Und dass ein gesetzlicher Rahmen vorgegeben wer­den muss, um Missbrauch zu verhindern, ist für mich eine Selbstverständlichkeit.

Andererseits sollte uns als Politiker auch klar sein, dass wir unsere autochthone Bevölkerung zu beschützen und zu verhindern haben, dass diese durch Asylmiss­braucher geschädigt wird. Daher sind Gesetze aus meiner Sicht so zu formulieren, dass sie ganz klar sind und eine Unterscheidung zwischen echten Asylwerbern und Scheinasylanten ermöglichen.

Es muss so sein, dass für den Fall, dass sich jemand weigert, zum Beispiel die Ver­wandtschaft oder das Alter feststellen zu lassen, der Staat, der Gesetzgeber die Möglichkeit vorsieht, das nötigenfalls auch mit staatlicher Gewalt durchzusetzen. Deswegen betrachte ich dieses Gesetz leider Gottes als eine Art von Placebo-Gesetz, weil niemand, der sich da weigert, mehr gezwungen werden kann, das Alter oder Verwandtschaftsverhältnisse feststellen zu lassen.

Es ist das ein Schritt vielleicht in die richtige Richtung, aber nicht die letzte Konse­quenz, man traut sich den letzten Schritt nicht zu gehen. Ich verstehe das: Die ÖVP braucht einmal eine Richtung – die die Frau Minister jetzt vorgegeben hat –, aber es ist nicht das Ende der Entwicklung. Ich hoffe, dass Sie bald draufkommen werden, dass da noch einige Maßnahmen nötig sind.

 


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