So werden es aus meiner Sicht, wenn das heute mit den Stimmen der ÖVP und der SPÖ beschlossen wird, zahnlose Gesetze bleiben, und wir werden uns mit dieser Thematik auch noch in Zukunft auseinanderzusetzen haben – aber noch haben Sie die freiheitliche Zustimmung dazu nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
15.41
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich habe hiezu keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Fremdenrechtsänderungsgesetz 2009.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird.
Ich ersuche all jene, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit.
Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Sprengmittelgesetz 2010 erlassen und die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (331 d.B. und 389 d.B. sowie 8202/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Strohmayer-Dangl. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Kurt Strohmayer-Dangl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Sprengmittelgesetz 2010 erlassen und die Gewerbeordnung 1994 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am heutigen Tag mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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