BundesratStenographisches Protokoll778. Sitzung / Seite 33

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Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte, Frau Bundesrätin. (Rufe bei der ÖVP – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Bundesrätin Kersch­baum –: Sprengmeisterin! Frau Sprengmeisterin!)

 


15.44.12

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nein, ich bin keine Sprengmeisterin! Ich explodiere zwar manchmal, tue damit aber selten jemandem weh. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Prinzipiell sind wir einer Neuregelung des Sprengmittelgesetzes positiv gegenüber­gestanden, insbesondere auch deshalb, weil die alte Regelung aus dem Jahr 1935 ist und man da sicher einiges hätte verbessern können. Das Problem, das wir jetzt mit dieser Vorlage haben, ist, dass viele an sich gut gemeinte Intentionen in dem Gesetz sehr aufgeweicht wurden, und einige Ziele, die dieses Gesetz meiner Meinung nach verfolgen sollte, durch diese Auslegung einfach nicht erreichbar sind.

Eines dieser Ziele wäre zum Beispiel, dass nur Menschen, die verlässlich und zuver­lässig sind, Spreng- und Schießmittel erwerben und besitzen können sollen. – Ich denke, das wäre prinzipiell ein Ziel, bei dem wir uns alle einig sind, aber das, was in diesem Gesetz steht betreffend Definition von Verlässlichkeit von Personen, erscheint mir doch sehr weich.

Wenn jetzt im Gesetz steht: „Ein Mensch ist keinesfalls verlässlich, wenn er 1. suchtkrank ist, 2. psychisch krank oder geistig beeinträchtigt ist oder 3. durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Schieß- und Sprengmitteln sach­gemäß umzugehen“, dann ist das – abgesehen davon, dass die Begriffe schon ein bisschen seltsam sind – zum Teil etwas diskriminierend, und dann würde mich schon auch interessieren, wie Sie feststellen, ob jemand suchtkrank ist, denn ich bin über­zeugt davon, dass in Österreich sehr viele Menschen suchtkrank sind und weder das Innenministerium noch sonst irgendein Ministerium davon weiß. – Gerade was den Alkohol betrifft, gibt es da sicher eine Dunkelziffer, und diesbezüglich bezweifle ich, dass Sie diese Menschen durch diese Regelung sofort ausschließen können.

Ich denke, es wäre in jedem Fall eine Einzelprüfung notwendig. – Man kann ja schauen: Wie ist ein Mensch? Kann ich dem etwas anvertrauen oder nicht?, und nicht einfach sagen: Ja, der ist suchtkrank, der hat vor vielleicht, ich weiß nicht, zehn Jahren oder irgendwann einmal Haschisch geraucht, deshalb ist er suchtkrank, aber der daneben, der vielleicht seit Jahren seinen Haustrunk zu sich nimmt, ist es nicht. – Ich denke, das ist eine Definition, die so nicht ausreichend ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ein zweiter Punkt sind die Ausnahmen: Es gibt sehr viele Ausnahmen betreffend den Geltungsbereich dieses Gesetzes, nämlich für Gebietskörperschaften, öffentliche Amtsträger und Angestellte von befugten Unternehmen. – Prinzipiell ist klar: Polizei und Ähnliches müssen natürlich von dem Gesetz ausgenommen sein, warum Gebiets­körperschaften allgemein von dem Gesetz ausgenommen sind, ist mir schon wieder ein Rätsel. Und warum diese von diesem gesamten Gesetz ausgenommen sind, näm­lich auch von der Entsorgung und auch von den Bereichen, die den Verlust und die Wiederauffindung von Waffen und Sprengmitteln betreffen, ist mir gleichfalls unerklär­lich.

Ein nächster und eigentlich sehr wichtiger Punkt ist: Im Prinzip sollte durch dieses Gesetz unter anderem das Ziel erfüllt werden, dass die Entsorgung von alten, nicht mehr funktionierenden Sprengmitteln ordnungsgemäß erfolgt. Das ist jetzt in diesem Gesetz aber so geregelt, dass man sie in kleinen Dosen verbrennen kann. Was da tatsächlich drinnen ist und was dabei entsteht – es hat auch das Landwirtschafts­ministerium, in diesem Fall als Umweltministerium, kritisiert, dass das nicht gescheit


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