BundesratStenographisches Protokoll778. Sitzung / Seite 34

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geregelt ist, denn da können ja doch sehr giftige Stoffe bei der Verbrennung ent­stehen –, darum hat sich bei der Erstellung des Gesetzes offenbar niemand geküm­mert.

Zu guter Letzt sollten Besitz und Erwerb von Schießmitteln meiner Meinung nach ziemlich streng geregelt sein, denn je mehr Munition jemand hat, umso eher ... – Es sollte zumindest geregelt sein, damit man weiß, wie viel jemand davon hat.

Es gibt jetzt aber sehr viele Ausnahmebestimmungen vom normalen Nachweis: Da ist prinzipiell die Befreiung bis 10 Kilogramm Schießmittel, und daneben sind alle, die einen Waffenpass, eine Waffenbesitzkarte oder eine Jagdkarte haben, befreit, oder die traditionellen Schützenvereinigungen inklusive all ihrer Mitglieder.

Dann frage ich mich schon: Wo wird da überprüft, wie viel davon sich jemand zulegt? – Das ist für mich schon eine Frage, die gerade mit Hilfe dieses Gesetzes beantwortet werden sollte: Wie viel Munition beschafft sich jemand, wie viele Waffen hat jemand irgendwo daheim? – Das wäre genau das, was wir wissen wollen und wo man wahrscheinlich auch ansetzen müsste, um ungewollten Gebrauch von Schusswaffen – sagen wir es einmal so – zu verhindern. (Ruf bei der ÖVP: Das gehört ins Waffen­gesetz! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Im Übrigen denke ich schon, dass der Besitz einer Waffe allgemein – ich meine, es gibt natürlich Menschen, die glauben, sie brauchen eine Waffe unter dem Kopfpolster; ganz so funktioniert es in Österreich ohnehin nicht, aber im Normalfall ... (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) – Es ist mir schon klar, dass das ins Waffengesetz gehört, aber trotzdem braucht man für den Betrieb von Waffen auch Munition. Das ist auch klar, oder? Sind wir uns darin einig? (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich habe eine Mausefalle zu Hause. Mit meiner Mausefalle habe ich noch niemanden umgebracht – ich habe noch nicht einmal eine Maus gefangen, denn zum Glück wohne ich im ersten Stock, und da gibt es wenig Mäuse. (Bundesrat Mayer: ... fangen keine Mäuse!) – Ich hatte auch einmal eine Katze. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Wir reden aber jetzt über Schieß- und Sprengmittel und nicht über Katzen und Mause­fallen. Da sind, wie ich meine, die Auswirkungen schon sehr unterschiedlich.

Es wird immer behauptet, dass die meisten Fälle ohnehin mit Messer, Axt, Schere und weiß Gott was allem und nicht mit Schusswaffen passieren. Das mag zwar einerseits stimmen, aber andererseits hat ja zum Glück nicht jeder eine Schusswaffe daheim. Deshalb ist das zum Glück auch logisch.

Ein Punkt, der jetzt auch nicht unbedingt mit diesem Gesetz etwas zu tun hat, betrifft die Softguns. Ich denke, dass gerade auch in diesem Bereich eine Regelung notwen­dig wäre, auch in Österreich, weil durch diese Softguns in letzter Zeit immer wieder doch schwerwiegende Unfälle verursacht wurden und diese andererseits als Kinder­spielzeug gelten, was ich für eine Verharmlosung halte. Ich gebe aber zu, dass das nicht unbedingt in einem Zusammenhang mit dem Sprengmittelgesetz steht. Das ist aber ein Punkt, dessen Regelung uns auch wichtig wäre.

Jetzt zum Sprengmittelgesetz: Prinzipiell ist es, wie gesagt, wichtig, dass es da eine strenge Regelung gibt. Was uns jetzt daran hindert, diesem Gesetz zuzustimmen, sind die vielen Ausnahmen beim Erwerb, die schleißige Regelung bei der Entsorgung und die seltsame Definition der Verlässlichkeit von Personen. Aus diesen Gründen können wir diesem Gesetz leider nicht zustimmen. (Beifall des Bundesrates Schennach.)

15.51


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Köberl. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


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