BundesratStenographisches Protokoll778. Sitzung / Seite 36

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Misstrauen entgegenzubringen. Diese haben schon bisher mit großer Sorgfalt und Kompetenz Spreng- und Schießmittel eingesetzt. In der Praxis werden weiterhin Mehr­fachladungen bei Patronenhülsen ermöglicht, etwa bei Schützenvereinen und diversen anderen Vereinen, zum Teil auch bei Brauchtumsveranstaltungen.

Frau Kollegin Kerschbaum! Ich lade Sie gerne dazu ein, dass wir gemeinsam die gesetzlichen Auflagen für die Verwahrung von Jagdwaffen und deren Munition, die das Jagdgesetz bereits jetzt vorschreibt, durchgehen.

Ich möchte damit aber nicht sagen, dass in diesem Bereich keinerlei Gefahren exis­tieren. Ich denke aber, dass man da durch überbordende Bürokratie das Fortsetzen der Tradition und das Vereinsleben nicht zusätzlich besonders erschweren sollte.

Mit dem 1. Jänner 2010 tritt demnach ein zeitgemäßes Gesetz in Kraft, dem wir von der ÖVP gerne unsere Zustimmung geben werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.56


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Lindinger.

Ich mache darauf aufmerksam, dass ich um 16 Uhr die Sitzung für den Aufruf der Dringlichen Anfrage unterbrechen werde.

Bitte, Herr Bundesrat Lindinger.

 


15.56.39

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Kerschbaum, was die Verlässlichkeit betrifft, möchte ich schon betonen, dass klar definiert ist, wer als ver­lässlich gilt, und dass in sehr vielen Bereichen diese Definition ... (Zwischenruf der Bundesrätin Kerschbaum.) Ja, wer einmal suchtauffällig war und in Behandlung war, der wird als nicht verlässlich eingestuft. (Bundesrat Schennach: Was ist mit Burnout?) § 5 ist in sehr viele Unterpunkte gegliedert, darin ist alles deutlich angeführt.

Aber was würden zum Beispiel die Biathleten sagen, wenn sie nicht genügend Schieß­mittel mitführen dürften? Was würden die Schützen, die zu Meisterschaften fahren, die zu olympischen Bewerben fahren, sagen, wenn sie nicht genügend Schießmittel mitführen dürften? (Bundesrat Schennach: Mein Gott, mir kommen die Tränen!) Gerade in diesem Fall sieht das Sprengmittelgesetz, das ja aus einer Zeit stammt, die in Österreich nicht sehr rühmlich war, nämlich aus 1935, eine Ausnahme vor. Damals war das Parlament ausgeschaltet, während heute das Parlament und somit auch der Bundesrat dieses Gesetz beschließen kann. Das war 1935 nicht so, da haben andere hier regiert.

Es ist auch wichtig, dass die Tiroler Schützenkorps weiterhin Sprengmittel, Schieß­mittel zum Abfeuern bei Festen und Feiern haben dürfen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dieses Gesetz sieht eben auch Ausnahmen vor, und das ist gut so. Daher stimmen wir dieser Vorlage zu. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.58


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich bedanke mich für die Zeitdisziplin.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstattung wünscht ebenfalls kein Schlusswort.

 


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