BundesratStenographisches Protokoll778. Sitzung / Seite 42

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haben – oder auch nicht, jedenfalls haben sie es getan. Und sie entwickeln kein Verständnis dafür, für etwas im Ausland zu zahlen, was sie gar nicht beauftragen, denn wenn sie mehr Studienplätze in einzelnen Fächern haben wollten, dann könnten sie sie in Deutschland schaffen. Aber sie haben ganz bewusst in bestimmten Fächern ihre Kontingente limitiert und entwickeln daher keine sonderliche Bereitschaft, dafür zu zahlen, wenn Leute, die in Deutschland nicht die Berechtigung haben, ins Ausland gehen. – Das muss man ganz offen sehen. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

Zu dem, was in Skandinavien abläuft – ich habe mit meinem dänischen Kollegen gesprochen –: Die sind gar nicht so glücklich über diese öffentliche Diskussion, die jetzt hier in Österreich und Deutschland stattfindet, weil sie wissen, dass ihre Regelung nicht sonderlich – sagen wir es einmal salopp – EU-konform ist. Sie versuchen auch, darüber nicht sehr viel zu reden.

Ich darf Ihnen versichern, dass diese Regelung, die – das ist richtig – 1996 geschaffen wurde – die Ausgleichszahlung beträgt 3 000 € pro Studierenden pro Jahr –, in all den Jahren aus gutem Grunde nicht valorisiert wurde. Das ist der Status in den nordischen Ländern.

Worüber man nachdenken kann – und darüber denken wir nicht nur nach, sondern diesbezüglich finden auch Gespräche statt; ich kann Ihnen sagen, die Deutschen sind über die österreichische Diskussion auch nicht sonderlich glücklich, dass sie da sozusagen in die Bredouille kommen, und haben Interesse an einer, so weit es geht, einvernehmlichen Lösung, wobei, wie gesagt, auch ihren Befindlichkeiten Grenzen gesetzt sind –, ist, ob allenfalls in einer Änderung des EU-Primärrechts Möglichkeiten gegeben sind. Aber da haben wir gerade erst eine gröbere Änderung hinter uns ge­bracht, und so bald steht keine neue an. Da wäre dann federführend das Bundes­kanzleramt beziehungsweise der Bundeskanzler gefordert.

Womit Sie vollkommen recht haben, ist die bessere Beratung der Studierenden. Kollegin Schmied und ich haben schon vor zwei Jahren mit einem Pilotversuch in drei Bundesländern begonnen, den wir jetzt flächendeckend ausbauen wollen beziehungs­weise werden, dass nämlich an den 7. Klassen der AHS eine umfangreiche, nämlich mehrstufige Studienberatung stattfindet mit dem dezidierten Ziel, zum Zeitpunkt der Matura – viele, die hier im Saal sitzen, wissen, wie ambitioniert diese Zielsetzung ist; wahrscheinlich aus eigener Erinnerung, möglicherweise aber auch aus der Beobach­tung von eigenen Kindern oder von solchen von Freunden und Bekannten – zu wissen, was man dann im Herbst machen möchte.

Wir wissen, dass das vielfach noch nicht der Fall ist, aber diese klare, wenngleich ambitionierte Zielsetzung haben wir – verbunden mit dem Wissen, dass es an den Fachhochschulen und Universitäten über 400 verschiedene Studienmöglichkeiten gibt und es immer noch ein Thema ist, dass bis dato 60 Prozent der Erstinskribenten an den Universitäten lediglich 10 Prozent der möglichen Studienfächer wählen. Daher haben wir in ausgewählten Fächern tatsächlich einen Massenandrang, den wir zu bewältigen haben.

Was nun das 2-Prozent-Ziel anlangt: Es ist richtig, wir haben vor über einem Jahr im Parlament – ich glaube, im Nationalrat und auch hier im Bundesrat – den Beschluss herbeigeführt, 2 Prozent des BIP bis 2020 für den tertiären Sektor – das ist nicht nur die Universität, das sind auch die Fachhochschulen und so weiter – bereitzustellen. Unter diese 2 Prozent fallen auch die Drittmittel, also die gesamten Aufwendungen, die für den tertiären Sektor getätigt werden.

Ich darf Ihnen sagen, mit den aktuellen Budgets sind wir im Plan, um 2020 diesen Prozentsatz zu erreichen. Wenn Sie natürlich jetzt die Forderung erheben, es müsse schon 2015 sein oder vielleicht auch schon nächstes Jahr oder nächste Woche, dann


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