BundesratStenographisches Protokoll778. Sitzung / Seite 56

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zum Beispiel moderne, erfolgreiche Unternehmen dies durchführen, unserer Unis unumgänglich und darf auch verlangt werden.

Ich würde mir von den hochkarätig ausgebildeten Professoren, Dozenten und Mana­gern, aber auch von den Studierenden sowie den zuständigen Politikern entsprechend kreative Vorschläge und Ideen erwarten, damit gemeinsam die besten Ergebnisse für unsere Bildungsstätten erzielt werden können. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Schennach.)

17.14


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Grimling. Ich erteile es ihr.

 


17.14.37

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Die Unis beklagen immer wieder die unterschiedliche Qualität der Maturanten und Maturantinnen und begründen damit Zugangsbeschränkungen und Aufnahmetests.

Mit dem Haupttermin des Schuljahres 2013/2014 wird an den AHS eine neue Reife­prüfungsverordnung in Kraft treten, die den Abschluss der Bildungsstandard­entwick­lung auf der vierten und achten Schulstufe bildet. Diese neue Reifeprüfung wird sowohl standardisiert als auch kompetenzorientiert sein. Die dafür notwendige Novellierung des Schulunterrichtsgesetzes wurde am 17. November 2009 kundgemacht. Diese SchUG-Novelle sieht weiters vor, dass ab dem Haupttermin 2015 an allen zur Reife­prüfung führenden Schularten die Reifeprüfung standardisiert und kompetenz­orientiert abgelegt wird.

Die standardisierte und kompetenzorientierte Reifeprüfung ist im gemeinsamen Regie­rungsübereinkommen festgelegt worden. Diese soll Leistungen von Schülerinnen und Schülern vergleichbarer machen, Transparenz und höchstmögliche Objektivität ge­währleis­ten und die Aussagekraft von abschließenden Prüfungen erhöhen und an internationale Standards anschlussfähig machen.

Ein besonderes Anliegen, das mit dieser Novelle des Schulunterrichtsgesetzes verfolgt wird, ist die nachhaltige Sicherung von erworbenen Kompetenzen.

Die seit Herbst 2004 gültigen neuen Lehrpläne der Oberstufe sind kompakte, ziel­orientierte und verbindliche Kernlehrpläne, bei denen die Kompetenzen, die die Schüler/Schülerinnen am Ende des Ausbildungsganges an einer AHS erreicht haben sollen, bereits angesprochen werden. Sowohl die Formulierungen im Allgemeinen Teil als auch die Zielformulierungen in den Lehrstoffabschnitten beziehen sich darauf. Die Lehrpläne der AHS-Oberstufe schließen somit an die kompetenzorientierten Lehrpläne der Unterstufe an. Folglich ist eine standardisierte und kompetenzorientierte Reife­prüfung der logische Schlusspunkt der gesamten Bildungsstandardentwicklung.

Neben der Modellentwicklung wurde parallel an einem umfangreichen Implementie­rungskonzept gearbeitet; in den kommenden Jahren werden zahlreiche Schulversuche durchgeführt. Viele, vor allem fachbezogene, Fortbildungsveranstaltungen und Hand­reichungen werden in den kommenden Jahren die Stützen dieses Konzeptes sein. Den Facharbeitsgemeinschaften wird in diesem Veränderungsprozess eine wichtige Vermittlerrolle erwachsen.

Das Modell nimmt grundsätzlich Rücksicht auf die gesetzlichen Sonderformen der AHS und auf die im Lehrplan mit mindestens acht Wochenstunden ausgewiesenen autonom möglichen Schwerpunkte. Besucht eine Schülerin/ein Schüler eine AHS-Sonderform oder einen solchen lehrplanmäßigen Schwerpunkt, muss dieser entweder bei der Vorwissenschaftlichen Arbeit oder bei den Klausurprüfungen als „4. Klausur“ oder bei


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