BundesratStenographisches Protokoll778. Sitzung / Seite 57

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den Mündlichen Prüfungen von den Schülerinnen und Schülern bei ihrer Prüfungswahl im Rahmen der Reifeprüfung abgebildet werden. Die Aufgabenstellungen für diese „4. Klausur“, wenn sie eine Schwerpunktklausur ist, zum Beispiel Informatik, werden allerdings am jeweiligen Standort erstellt.

Die Aufgabenstellungen der Klausurarbeiten decken jedenfalls den im Lehrplan definierten Kernbereich ab, der für alle AHS-AbsolventInnen verpflichtend ist. Auch wenn eine Schule den einen oder anderen Klausurgegenstand mit einer höheren Stun­denzahl ausgestattet hat, liegt der Fokus in erster Linie auf den erworbenen Kompetenzen und nur sekundär auf den Inhalten. Dies wird besonders in den Fremd­sprachen deutlich.

Schauen wir uns nun das Modell an. – Voraussetzung zum Antreten zur neuen Matura: positiver Abschluss des Abschlussjahrganges, also AHS: achte Klasse.

Drei voneinander unabhängige Bereiche: vorwissenschaftliche Arbeit, schriftliche Klausuren, mündliche Prüfungen.

Grundlage: seit vier Jahren gültiger kompetenzorientierter Lehrplan der AHS-Ober­stufe.

Vorwissenschaftliche Arbeit, einschließlich Präsentation: für alle Schüler und Schülerin­nen verpflichtend; eigenständige schriftliche Arbeit über ein halbes Schuljahr zu einem Thema; beschränkter Umfang, das heißt 4 500 bis 6 000 Worte.

Berücksichtigung von Schulschwerpunkten, Sonderformen, Interessen der Schüler und Schülerinnen.

Drei oder vier Klausurarbeiten:

Drei verpflichtend: Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache, plus eine freiwillig: weitere Fremdsprache oder Darstellende Geometrie, Biologie und Umweltkunde, Physik, Musikkunde, Sportkunde, Informatik und so weiter.

Standardisiert in Deutsch (beziehungsweise Slowenisch, Ungarisch, Kroatisch als Muttersprache), Mathematik, Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Italie­nisch, Latein oder Griechisch); Klausuren in allen übrigen Fächern werden an der Schule entwickelt.

Differenzierung: Mathematik (Gymnasium, Realgymnasium oder Laptopklassen), Latein (vier oder sechs Jahre), Fremdsprachen nach Wochenstunden und freiwillig auf höherem Niveau.

Beurteilung und Korrektur der ... (Bundesrat Kainz: Um was geht es da jetzt eigentlich genau? Jetzt geht es um die Unis ...!)

Nein, es geht um die Oberstufe! Auch das ist gefragt worden. (Bundesrat Kainz: Sie bauen das auf sozusagen?) Die bauen das auf. (Bundesrat Konecny: Das ist Gegenstand der Debatte, Herr Kollege! Lesen Sie die Anfrage! – Bundesrat Reisenberger: Da haben sie dir falsch eingesagt! – Bundesrat Konecny: Inkompetenz hindert nicht am Reden und Zwischenrufen!)

Beurteilung und Korrektur der standardisierten Klausuren durch Lehrkraft nach vorge­gebenem Korrektur- und Beurteilungsschlüssel.

Wiederholung bei einem oder mehreren Nichtgenügend in vorgegebener Frist möglich.

Kompensation einer negativen Klausur mit mündlicher Prüfung ist möglich. (Zwischen­rufe bei der ÖVP.)

 


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