BundesratStenographisches Protokoll778. Sitzung / Seite 58

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An sich wäre das schon sehr interessant, denn wir haben das ja auch beschlossen. Ich verstehe nicht ganz, warum es so überhaupt nicht interessant ist, weil es ja auch tatsächlich angefragt wurde.

Drei oder zwei mündliche Prüfungen:

Präsentation der Vorwissenschaftlichen Arbeit.

Themenpool aus maximal 24 Themenbereichen (laut Lehrplan) wird am Standort erstellt; Schüler und Schülerinnen ziehen zwei Themenbereiche, eines wird gewählt.

Lehrkraft stellt zum gewählten Thema eine Frage.

Abbildung des Schulschwerpunktes beziehungsweise der Sonderform möglich.

Dauer der Prüfung: 10 bis 15 Minuten.

Ich könnte Ihnen noch, aber anscheinend ist das ja nicht mehr gewünscht, die Modalitäten rund um die Beratende Bundes-Reifeprüfungskommission im BMUKK mitteilen:

Begleitung und Evaluierung aller zentralen Elemente der neuen Reifeprüfung.

Zusammensetzung: BundesministerIn für Unterricht, Kunst und Kultur oder VertreterIn (Vorsitz), zwei amtsführende PräsidentInnen der Landesschulräte, drei Fachdidak­tikerInnen aus dem Universitätsbereich (entsendet vom Unterrichtsministerium und vom Wissenschaftsministerium), ein Vertreter/eine Vertreterin der Universitäts­kon­ferenz, je ein Mitglied des Unterrichtsministeriums und des Wissenschaftsministeriums, je ein Vertreter/eine Vertreterin der Zentralausschüsse für AHS und BMHS, ein Ver­treter/eine Vertreterin der Bundesschülervertretung und eine Vertreterin oder ein Vertreter des Elternbeirates im BMUKK.

Ich danke und hoffe, Ihnen über die neue Matura entsprechende Auskunft gegeben zu haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.25


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. Ich erteile es ihr.

 


17.25.12

Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die meisten Anwesenden schon länger in diesem Haus sind, können Sie sich wahr­scheinlich noch daran erinnern, dass ich vor ungefähr einem Jahr den Antrag hier in diesem Hause eingebracht habe, Einspruch gegen die Abschaffung der Studien­gebühren zu erheben. (Bundesrat Konecny: Keine Meisterleistung!) Ich möchte die Begründung von damals wiederholen.

Die Begründung war damals, dass die Abschaffung sowohl der Studienbeiträge als auch der Zugangsbeschränkungen zu massiven Problemen an den Universitäten füh­ren wird. Österreich – das habe ich damals schon ausgeführt – ist damit das einzige Land im Bologna-Raum, das beides nicht hat.

Zweitens habe ich damals schon erwähnt, dass das einen Einnahmenausfall an den Universitäten von 150 Millionen € im Jahr bedeutet, und drittens, dass damit die Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten gegenüber der Fachhochschule, aber auch gegenüber den anderen Ländern beeinträchtigt wird. (Bundesrat Konecny: Denken Sie auch daran, welche Familien sich das Geld ersparen!) Gut. (Bundesrat Konecny: Nein, nicht gut!) Wer hat damals nicht mitgestimmt? Jene Fraktionen, die heute unter anderem auch diese Dringliche Anfrage eingebracht haben. Die, die damals nicht


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