nicht alle anderen Patente aus dem europäischen Ausland. Daher werden diejenigen, die in Österreich ein Patent anmelden oder mit europäischen Patenten zu tun haben, relativ wenig davon spüren; in Zukunft wird sich da eben nichts ändern.
Was das Londoner Übereinkommen bezüglich Übersetzungen anlangt, ist durchaus positiv zu vermelden, dass Übersetzungen nicht zwangsweise gemacht werden müssen, weil das von der Industrie sowieso geschehen wird, ja muss, wenn sie in Europa Patente auf dem europäischen Markt präsentieren will. Daher ist es aus unserer Sicht – und um auch einer Überbürokratisierung entgegenzuwirken – nicht verständlich, warum man das noch einmal prüfen soll.
Es ist auch durchaus positiv zu vermerken, dass bei Patenten in den ersten fünf Jahren noch keine Gebühren anfallen sollen, jedoch ist zu befürchten, dass nach diesen fünf Jahren umso mehr Kosten anfallen, vor allem auch deshalb, weil es bei der Patentanwaltschaft nach wie vor – im Gegensatz zu den Juristen – keine Richtsätze gibt. Daher ist man als Antragsteller den Kostenstrukturen der Patentanwälte ausgesetzt. Es wurde auch verabsäumt, antiquarische – würde ich fast sagen – Gebühren abzuschaffen, Gebühren, die teilweise noch aus der Monarchie stammen, so zum Beispiel die Bogengebühren. Da hätten wir uns natürlich schon erhofft und erwartet, dass auch da eine moderne Struktur eingeführt wird.
Bereits im Nationalrat hat mein Klub gegen diesen Entwurf gestimmt – und wir freiheitlichen Bundesräte werden uns dem anschließen, wenn wir auch nicht verhehlen, dass das einen richtigen Schritt zu einer zukunftweisenden Regelung darstellen könnte. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)
10.31
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. Ich erteile es ihm.
10.31
Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Podgorschek hat schon einige Punkte angesprochen, die auch ich erwähnen wollte, darum werde ich mich, wie immer, kurz und prägnant auf andere Bereiche konzentrieren.
1,2 Millionen Österreicherinnen und Österreicher haben das Gentechnik-Volksbegehren unterschrieben und sich so für gentechnikfreie Lebensmittel sowie gegen das Recht auf Patente auf Leben ausgesprochen.
Patente auf Leben wollte die Bevölkerung nicht – und will sie noch immer nicht. Aber genau diesen Teil, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben SPÖ und ÖVP im Nationalrat abgeändert. Und das lässt schon vermuten, dass die Großparteien gar nicht wollen, dass das Monitoring-Komitee im Agro-Gentechnikbereich Patente angemeldet haben möchte. Diese werden jetzt nämlich, wie das bereits mein Vorredner angesprochen hat, in anderen europäischen Ländern angemeldet. Dieses Komitee kann daher bei uns diesen Bereich nicht kritisch beleuchten, einen Bereich, den aber die Österreicherinnen und Österreicher gerne kritisch beleuchtet haben möchten.
Das Gentechnik-Volksbegehren, das über 1,2 Millionen Menschen unterzeichnet haben, hat auch wesentlich dazu beigetragen, dass das Monitoring-Komitee eingerichtet wurde, und Hauptaufgabe des Komitees war und ist die Überprüfung der Auswirkungen der in Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie erlassenen Rechtsvorschriften auf Menschenrechte, Tiere, Pflanzen und ökologische Systeme nach folgenden Grundsätzen:
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