10.36
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sehr erfreulich, dass es in Bezug auf die Grundtendenz dieser Novelle des Patentgesetzes offensichtlich eine überwiegende Zustimmung gibt. Ich glaube, diese Zustimmung hat auch ihre Berechtigung, denn wenn wir mit dieser Novelle den Innovationsstandort Österreich stärken wollen, indem wir für den Schutz geistigen Eigentums Gebührenbefreiungen vornehmen, zumindest, was Patente in den ersten fünf Jahren und Gebrauchsmuster in den ersten drei Jahren betrifft, dann ist das ein weiterer Schritt dazu, Unternehmen finanziell zu entlasten, Unternehmen, die bereit sind, in Forschung und Entwicklung zu investieren. In Zeiten, in denen wir immer wieder bei den Gebühren Indexierungen und Anpassungen vornehmen müssen, stellt das eine positive Maßnahme dar, gerade auch in diesem Bereich die Wirtschaft zu entlasten.
Es wurde angesprochen, man könnte sich diese Regelung bei Patenten und Gebrauchsmustern auch für den Bereich Schriftbögen vorstellen, wobei ich dazu sagen darf: Auch das ist in Überlegung, jedoch geht es da um Einnahmen, die in den Bereich des Finanzministeriums ressortieren, sodass das daher von mir nicht umgesetzt werden konnte, aber ich weiß, dass es diese Diskussionen und Überlegungen auch im Finanzministerium gibt, damit es auch da zu einer Entlastung der Wirtschaft kommt.
Besonders wichtig ist eine solche Entlastung eben gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, denn es ist entscheidend, dass sich die Unternehmen in Österreich nicht aus der Forschung und Entwicklung zurückziehen, sondern dass sie – ganz im Gegenteil –, auch wenn es finanziell schwierig ist, in diesen Bereich investieren, weil es für die Zeit nach der Krise eben wichtig ist, wie wir uns heute positionieren.
Dazu eine Zahl, die zeigt, dass bei uns das Zusammenwirken zwischen Politik und Wirtschaft im vergangenen Jahr – und das trotz Krise – funktioniert hat. In Europa gibt es einen Rückgang der Zahl der Patentanmeldungen zwischen 5 und 15 Prozent, und das ist immer ein Zeichen dafür, ob man in Forschung und Entwicklung investiert. So gibt es etwa in Deutschland einen Rückgang von 7 Prozent bei Patentanmeldungen, während wir in Österreich, eben als eines der ganz wenigen Länder, ein kleines Plus, nämlich plus 1 Prozent, bei Patentanmeldungen zu verzeichnen haben.
Das ist Indikator dafür, dass die österreichische Wirtschaft – mit Unterstützung im Bereich der wirtschaftsnahen Forschung – da weiter investiert. Mit dieser heutigen Beschlussfassung wird noch einmal eine Gebührenbefreiung ermöglicht werden, und es gibt eben auch Bereiche, wo wir uns noch mehr vorstellen können.
Was das Biopatent-Monitoring-Komitee betrifft, muss man sagen, dass wir die Möglichkeiten und Aufgabenbereiche dieses Komitees und dessen Tätigkeit ausweiten.
Während sie derzeit nur für einen Teilbereich zuständig waren, werden sie nun alle Überprüfungen, wo es um rechtlichen Schutz biotechnischer Erfindungen geht, übernehmen. Das heißt, auch das ist eine Ausweitung und eine Besserstellung, und ich hoffe auf breite Zustimmung, weil wir, wie gesagt, damit einen kleinen Beitrag dazu leisten, den Innovationsstandort Österreich noch weiter zu stärken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
10.40
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Frau Kollegin Kerschbaum.
10.40
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau
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