BundesratStenographisches Protokoll779. Sitzung / Seite 54

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Jetzt aber zum Registerzählungsgesetz (Ruf bei der SPÖ: Ah doch?), wo es im Vorfeld schon einige Streitpunkte gegeben hat. Am Anfang hätte es ja so ausgesehen, dass die Öffentlichkeit beziehungsweise die Presse nicht mehr zu den Statistiken von Bun­deseinrichtungen Zugang gehabt hätte. Da hätte es seitens der Öffentlichkeit und auch der Presse wahrscheinlich einen Riesenaufschrei gegeben. Man hat den Antrag dann zwar abgeändert, aber sich trotzdem ein Schlupfloch offen gelassen. Es muss zwar alles veröffentlicht werden, aber: sofern durch Bundesgesetz oder durch den Staats­vertrag nicht anders bestimmt wird.

Daher werden wir seitens des BZÖ/Die Freiheitlichen in Kärnten nicht zustimmen.

Das Volksgruppengesetz wird auch immer wieder heftig diskutiert. Es hat nämlich mas­sive Auswirkungen auf die Zweisprachigkeit vor allem auch der Ortstafeln in Kärnten. Im Registerzählungsgesetz ist nämlich die Stärke der Minderheit so geregelt, dass bei Bedarf eine Umgangssprachenerhebung möglich ist. Der Verfassungsgerichtshof und auch der Europäische Rat meinen, dass die Erhebung der Umgangssprache nicht das geeignete Mittel ist, um die tatsächliche Stärke – der zum Beispiel slowenischen Min­derheit in Kärnten – festzustellen.

Das heißt, wenn jemand Slowenisch und Deutsch als Umgangssprache angibt, dann wird er automatisch der slowenischen Volksgruppe zugeordnet. Es sollte aber eigent­lich schon so sein, dass es jedem freisteht, zu welcher Volksgruppe er sich zugehörig fühlt. Wenn, dann sollte eine Erhebung der Muttersprache gemacht werden, weil das die Grundlage für die tatsächliche Anzahl, zum Beispiel der slowenischen Minderheit in Kärnten, ist. Wahrscheinlich hätten wir dann sogar weniger Ortstafeln und nicht mehr Ortstafeln; das wäre die Realität.

Wir hätten wahrscheinlich ohnehin schon eine Erhebung der Muttersprache gemacht, aber diese wird ja bundesgesetzlich geregelt. Deshalb stimmen wir vom BZÖ sicherlich nicht zu. (Beifall des Bundesrates Mitterer.)

12.03


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bun­desrat Mayer. – Bitte.

 


12.03.25

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Zwanziger, bei allem Respekt: Dass wir mit dieser Gesetzesvorlage den Kärntner Ortstafelkonflikt lösen wollen, das wird ja nicht wirklich deine Meinung sein. Ihr habt bisher alle Möglichkeiten ausgelassen, dieses Problem in Kärnten zu lösen. (Bundesrat Mitterer: Das war das Parlament in Wien! Der Nationalrat hat das versäumt!) Und das jetzt mit dieser Materie umsetzen zu wollen, ist wirklich mäßig originell, Herr Kollege Zwanziger.

Herr Kollege Mitterer, wir schätzen deinen moderaten Umgang hier im Parlament und sind zuversichtlich, was deine Präsidentschaft im nächsten Jahr anbelangt, aber die­sen Einwand, diesen Zwischenruf kann ich einfach nicht gelten lassen

Ich möchte, weil es aktuell ist, hier aus dem „profil“ Georg Hoffmann-Ostenhof zitieren, der unter anderem auch schreibt: Vergangene Wochen rückten Beamte der südanatoli­schen Stadt Diyarbakir aus, um in den umliegenden Ortschaften zweisprachige Ortsta­feln aufzustellen. Und das soll nicht auf Diyarbakir und Umgebung beschränkt bleiben. Zum ersten Mal werden im gesamten mehrheitlich kurdischen Südosten des Landes die Dörfer und Städte nicht nur mit ihren türkischen, sondern auch mit ihren ursprüng­lich kurdischen Namen ausgewiesen.

Der Vergleich zu Kärnten drängt sich unweigerlich auf. Dort kann man sich seit Jahr­zehnten nicht zu dem sogar vom Verfassungsgericht gebotenen Aufstellen doppelspra-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite