BundesratStenographisches Protokoll779. Sitzung / Seite 53

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Hier kann ich aber klar erkennen, dass dies für die Zukunft eine enorme Erleichterung bei der Abwicklung dieser Volkszählung sowohl arbeitstechnisch als auch finanziell be­deuten wird.

Hohes Haus! Einige Änderungen des Registerzählungsgesetzes werden auch durch EU-Verordnungen notwendig sein, die ab dem Jahr 2011 alle zehn Jahre Erhebungen erforderlich machen. Aufgrund dieser europäischen Vorschriften ist auch Österreich verpflichtet, die Energieausweise statistisch zu erfassen. Somit erhalten wir einen Aus­weis der Gesamtenergieeffizienz, der in Zeiten des Klimawandels auch höchst an der Zeit ist und Grundlagen liefern wird.

Da jede Statistik aber auch mit finanziellen Aufwendungen verbunden ist, halte ich es ebenfalls für sehr vernünftig, dass eine Kostenschätzung für eine vom Statistikrat ge­wünschte Statistik vorgenommen werden soll und auch muss.

Geschätzte Damen und Herren, wir werden sehr oft mit Statistiken überhäuft, und man stellt sich oft die Frage: Sind sie notwendig? Welche Bedeutung haben sie, und wofür dienen diese Auswertungen? Obwohl ich selbst nicht immer von diesen Statistikdaten überzeugt bin, glaube ich doch, dass sie trotzdem notwendig sind und in vielen Be­reichen für die weiteren Entscheidungsfindungen herangezogen werden können und auch müssen.

Daher macht es auch Sinn, diese Daten der Politik, Interessengruppen, Ämtern und Behörden zur Verfügung zu stellen. Über die Frage der Öffentlichkeit gab es anfangs ja Meinungsverschiedenheiten. Und so wurde schlussendlich doch ein Kompromiss ge­funden, der dem Auftraggeber eine zweimonatige Frist zur früheren Veröffentlichung einräumt.

Geschätzte Damen und Herren! Die vorliegende Novelle betreffend weitere Bestim­mungen über das Unternehmensregister wird es den Unternehmen auch ermöglichen, behördliche Abläufe elektronisch abzuwickeln, was wiederum zu Kostenersparnissen bei diesem Verwaltungsaufwand führen wird.

Auf das Problem der Muttersprache möchte ich hier nicht weiter eingehen, da ich per­sönlich auch den Standpunkt vertrete, dass man bundesweit mit dem, was im Gesetz vorgeschrieben ist, das Auslangen finden wird.

Abschließend möchte ich nochmals erwähnen, dass ich als Bürgermeisterin bereits im Jahr 2004 das neue Gebäude- und Wohnungsregistergesetz begrüßt habe, welches den Kommunen den enormen Aufwand der Volkszählung abnehmen wird. Unsere Frak­tion wird daher dem Gesetzesbeschluss zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.59


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Zwanzi­ger. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.00.10

Bundesrat Peter Zwanziger (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf das Registerzählungsgesetz eingehe, möchte ich noch etwas zur Schweiz sagen: Ich möchte der Schweiz zu ihrer Ehrlichkeit und zu ihrem Demokratieverständnis gratulie­ren. Kärnten war zwar Vorreiter in Sachen Verbot von Minaretten, aber ich denke, dass die Schweizer mit ihrem Bauverbot ein wichtiges Zeichen setzen.

Natürlich ist es zu respektieren, wenn die Mehrheit so entscheidet. Wir leben in Öster­reich, und auch da ist es so, dass man natürlich die österreichische Kultur als Erstes fördern muss. Ich glaube, das ist für jeden leicht zugänglich. (Vizepräsidentin Mag. Neu­wirth übernimmt den Vorsitz.)

 


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