BundesratStenographisches Protokoll779. Sitzung / Seite 57

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Zum Kollegen ... (Staatssekretär Mag. Schieder blickt suchend in den Saal.) – Man hat teilweise die Fraktionen hier im Haus umgesetzt seit meinem letzten Besuch, wie mir aufgefallen ist. Aber trotzdem möchte ich zum Kollegen des BZÖ, der allerdings den Saal jetzt gerade nicht mit seiner Anwesenheit erfreut, schon noch sagen, dass die Lan­desstatistik, also landesstatistische Erhebungen auch jetzt schon nach Landesverfas­sung und Bundesverfassung möglich sind. Und wenn es immer wieder heißt: Der Bund soll uns irgendwelche Daten erheben!, während man es in Kärnten ohnehin selbst ma­chen könnte, so macht man es sich etwas zu einfach. – Ein Prinzip, das wir allerdings auch kennen, gerade jüngst kennen aus den aktuellen Banken-Fragen: Dass jetzt im­mer der Bund die Verantwortung übernehmen soll, wenn eigentlich der Eigentümer selbst gefordert ist. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Lassen Sie mich jetzt schon auch etwas näher auf das Gesetz an sich eingehen. Wir ändern das Volkszählungsjahr von 2010 auf 2011 und folgen hiermit auch einer EU-Verordnung. Das wissen wir auch aus der Probezählung 2006, dass sich das bewährt hat. Das ist eine Kostenersparnis an sich, also im engeren Sinne, wie ich vorhin schon gesagt habe, von 72 Millionen €, und das ist doch auch ein recht großer Einsparungs­betrag.

Das Gebäude- und Wohnungsregister sieht eben – und das in Richtung des Kollegen Schennach – eine klare Trennung von lokalen Verwaltungsregistern der Gemeinden und dem zentralen Gebäude- und Wohnungsregister nur für statistische Zwecke vor. Diese klare Trennung ist ja im Gesetz so vorgesehen. Allerdings wird natürlich das lo­kale Gebäude- und Wohnungsregister für die Verwaltungsbehörden im Zuge der Ver­waltungsreform auch zugänglich gemacht, um uns eben hier auch die Möglichkeiten zu geben, die wir für die Verwaltungsreform brauchen.

Auch die Schaffung einer Energieausweisdatenbank für die Energieausweise nach Maß­gabe eben aller landesrechtlichen Bestimmungen ist, glaube ich, eine durchaus sinn­volle Maßnahme, denn auch hier sieht man, dass sich in der Statistik nicht nur sehr langweilige Zahlenfriedhöfe verbergen, sondern zum Beispiel auch angewandter Kli­maschutz.

Im Bundesstatistikgesetz ist durch die Errichtung eines Unternehmensregisters zwecks der behördlichen Abwicklung der Verfahrensabläufe zwischen den Behörden und den Unternehmen eben genau jener Punkt betroffen, den ich vorhin bereits angesprochen habe, nämlich die Senkung von Verwaltungskosten für Unternehmerinnen und Unter­nehmer.

Wir haben auch bedacht, dass die Wissenschaft ein großes Interesse an Daten hat und haben daher auch den Zugang der Wissenschaft zu Mikrodaten, also zu kleinteili­gen Daten ermöglicht.

Natürlich ist auch der Statistikrat wie bisher in seinem Stellungnahmerecht und in sei­nen Möglichkeiten uneingeschränkt und bleibt hiermit unverändert positiv erhalten. Al­lerdings ist schon auch vorgesehen, dass bei etwaigen Empfehlungen, welche Statisti­ken zu erheben sind, in Zukunft auch eine Kostenschätzung vorzunehmen ist, damit nicht mir nichts, dir nichts immer neue Ideen zur Datenerhebung kommen, sondern das auch schon in der Empfehlung mit der Kostenfrage verknüpft wird.

Letztlich haben wir eben auch das, was ich auch vorhin schon erwähnt habe, berück­sichtigt: Dass eine Veröffentlichungspflicht auch von Vertragsstatistiken, also nicht nur von den gesetzlichen, sondern auch von Vertragsstatistiken, zwei Monate später er­möglicht wurde, um hier eben auch der Wissenschaft, der Wirtschaft, den Interessen­verbänden, jenen Leuten, die statistische Daten eben auch verwerten wollen, diese Daten für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung zu stellen.

 


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