BundesratStenographisches Protokoll779. Sitzung / Seite 56

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Melderegister, kann man nur sehr positiv erwähnen, dass es hier wirklich zu einer we­sentlichen Verwaltungsvereinfachung kommt, auch weil das alles digital umsetzbar ist.

Ich kann deshalb auch die Situation, die der Kollege Schennach – nicht beschrieben hat, er hat jetzt wieder die Flucht ergriffen, so wie meistens, wenn er hier etwas in Fra­ge stellt und irgend etwas kritisiert – zwar nicht beschrieben hat, aber die er in einer Form darstellt, dass seine Fraktion diesem Gesetz aus Datenschutzgründen nicht zu­stimmen kann, nicht so sehen. Wie wir im Ausschuss gehört haben, hat das der Daten­schutzrat auch beurteilt und für umsetzungswürdig, für positiv befunden. Ich kann die Meinung des Kollegen Schennach nicht nachvollziehen, weil ich denke, dass mit dieser digitalen Möglichkeit, die hier geschaffen wurde, der Datenschutz viel besser wahrge­nommen werden kann, als das vorher der Fall war.

Deshalb wäre es auch bei Gesamtbetrachtung dieser Materie wirklich angebracht, dass eure Fraktion hier zustimmt.

Was den Umgang mit Daten angeht, so ist es immer wieder interessant, wie eure Frak­tion diesen Umgang immer wieder in Frage stellt. Der größte „Datenklau“ ist aber, glau­be ich, der Kollege Peter Pilz! (Heiterkeit.) Da müssten wir wahrscheinlich alle einmal in einen Kurs gehen, um das zu lernen. Es wäre interessant zu erfahren, wo der Kolle­ge Pilz das Datenvolumen, das er durch Österreich wälzt, herbekommt. Und sich dann immer auf den Datenschutz zu berufen, das ist schon eine besondere Facette in eurer Argumentation.

Wir werden, weil es in diesem Gesetz doch um einige wesentliche Verbesserungen und natürlich auch um eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung geht, diesem Ge­setz gerne unsere Zustimmung geben. – Ich danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.10


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nächster Redner: Herr Staatssekretär Schieder. – Bitte.

 


12.10.47

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Die drei vorliegenden Gesetze haben natürlich eine Komponente des Datenschutzes, die aller­dings absolut berücksichtigt ist in der Form, dass es selbstverständlich so ist, dass man mit Daten und deren Verknüpfung sorgsam umgeht. Deshalb gibt es ja nicht nur Gutachten, sondern es werden auch alle Fragen des Datenschutzes und all das, was rechtlich weiters vorgegeben ist, berücksichtigt.

Es gibt aber in diesem Zusammenhang auch ein öffentliches Interesse, nämlich dass statistische Daten in ihrer Aufbereitung, aber auch als Daten an sich nicht nur der Sta­tistik Austria oder dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sondern auch an­deren Institutionen, Interessensverbänden und allen, die auch aus den statistischen Daten dann selbst ihre Schlüsse ziehen wollen.

Der dritte Punkt: Es geht hier auch um eine Verwaltungseffizienz, nämlich sowohl bei der Erhebung selbiger Daten an sich, das heißt im engeren Sinne, als auch vor allem natürlich um eine Vorbereitung oder eine notwendige Vorbedingung für zukünftige Ver­waltungsreformmaßnahmen.

Wenn wir das Wort Verwaltungsreform sehr gerne und sehr oft im Mund führen, weil es uns ein wichtiges Anliegen ist, Doppelgleisigkeiten zu beseitigen und Effizienzpoten­ziale zu haben, dann brauchen wir heute hier genau diese Beschlüsse, um in Zukunft auch für Unternehmerinnen und Unternehmer, Bürgerinnen und Bürger Verwaltungs­kosten zu senken, One-Stop-Shop-Prinzipien und all diese Dinge auch zu ermöglichen.

 


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