BundesratStenographisches Protokoll779. Sitzung / Seite 59

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Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2009 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich komme zum zweiten Bericht, zum Bericht des Umweltausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird, und komme auch hier gleich zur Antragstellung:

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2009 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme sogleich zum dritten Bericht, jenem über den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß § 44 UVP-Ge­setz 2000 über die Vollziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Antrag des Um­weltausschusses lautet wie folgt:

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2009 den An­trag, den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was­serwirtschaft gemäß § 44 UVP-Gesetz 2000 über die Vollziehung der Umweltverträg­lichkeitsprüfung zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.

Ich begrüße Herrn Bundesminister Berlakovich sehr herzlich bei uns im Bundesrat. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ertl. – Bitte.

 


12.20.00

Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Jahr für Jahr werden Tonnen gefährlicher Abfälle nach Öster­reich importiert. Das große Problem dabei ist, dass die Gemeinden, die Bürgermeister oder die Gemeinderäte nicht wissen, ob in ihrer Gemeinde gefährliche Stoffe verarbei­tet werden oder nicht. Unter dem Deckmantel Datenschutz wird also weiterhin geheim gehalten, wo diese gefährlichen Abfälle verarbeitet oder verbrannt werden.

Mit diesem Umweltinformationsgesetz werden nicht mehr Betriebe oder Anlagen zur Übermittlung von Daten verpflichtet, als in der EU-Verordnung aufgelistet sind – ob­wohl hier durchaus die Möglichkeit besteht, dass Mitgliedstaaten mehr machen könn­ten. Aber leider macht Österreich nicht mehr, als uns die EU vorschreibt.

In diesem Umweltinformationsgesetz geht es darum, dass Betriebe Daten übermitteln, Daten bezüglich Schadstoffemissionen und auch anfallender Abfälle. Wir finden es po­sitiv, dass durch dieses Gesetz mehr Informationen über Umweltauswirkungen auch für Anrainer gegeben sind und dass es zu mehr Transparenz hinsichtlich Umweltaus­wirkungen kommen wird.

Äußerst kritisch sehen wir aber, dass die Daten erst 18 Monate nach dem Betriebsjahr nach Brüssel geschickt werden müssen und dass diese Daten erst zirka 21 Monate danach veröffentlicht werden müssen. Für eine ordentliche Umweltinformation ist das zu spät.

 


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