BundesratStenographisches Protokoll779. Sitzung / Seite 61

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fahren durch den Flughafen durchgeführt und im Zuge oder nach diesem Mediations­verfahren ein Umweltfonds eingerichtet wurde. In diesen Umweltfonds werden pro Tag­passagier 0,2 € und pro Nachtpassagier 0,6 € einbezahlt, obwohl ein Nachtflugverbot für den Flughafen Wien Schwechat wünschenswert wäre – aber pro Passagier werden 1,13 € eingehoben, und das ist bei zirka 18 bis 20 Millionen Passagieren pro Jahr eine nicht unerhebliche Summe.

Durch den Umweltfonds werden Lärmschutzmaßnahmen gefördert, zum Beispiel Schall­schutzfenster von Wohn- und Schlafräumen. Es besteht aber kein Anspruch auf Förde­rung, wenn es sich nicht um Fenster von Wohn- und Schlafräumen handelt, zum Bei­spiel um Küchenfenster, Badezimmerfenster, Dachfenster.

Es besteht der Verdacht, dass mit der Einrichtung dieses Umweltfonds die Standort­gemeinden gekauft wurden, um dem UVP-Verfahren keine negativen Erkenntnisse ent­gegenzusetzen.

Über Jahre hinweg haben Akademiker die Umweltverträglichkeitsprüfung ausgearbeitet und vorbereitet, ein umfangreiches Mediationsverfahren wurde durchgeführt – und dann musste der Nichtakademiker innerhalb von sechs Wochen entscheiden, wie die­ses UVP-Verfahren beeinsprucht werden könnte.

Aus diesem UVP-Verfahren, die dritte Piste des Flughafens betreffend, geht hervor, wie die Bewohner einer bestimmten Region mit einem komplexen Verfahren – das si­cher nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wurde – über den Tisch ge­zogen wurden. Die Bewohner haben aber ein Recht auf Gesundheit, dieses steht hoch über dem Recht auf Mobilität.

Noch ein paar Worte zum Umweltsenat. Wenn wir heute die Verlängerung des Um­weltsenates nicht beschließen, verliert dieser seine Rechtsbasis, das wäre für die Um­weltpolitik eine Katastrophe. Der Umweltsenat ist als weisungsfreie Institution in zwei­ter Instanz nach dem UVP-Verfahren anerkannt. Eine Nichtverlängerung würde dazu führen, dass alle Verfahren zum Verwaltungsgerichtshof gehen würden. Der Umweltse­nat entscheidet in der Sache, aber der Verwaltungsgerichtshof kann nicht in der Sache entscheiden, sondern verweist an die erste Instanz zurück.

Die Mitglieder dieses Umweltsenates üben ihre Tätigkeit nebenberuflich aus, sie sind unabhängig und weisungsfrei und im Augenblick befristet auf sechs Jahre bestellt. Die Änderungen, die angedacht sind, nämlich diesen Umweltsenat zu einer dauerhaften Einrichtung zu machen, entsprechen absolut einer Harmonisierung der organisierten Rechtsprechung und sind sowohl für die Sache als auch für die Umwelt eine Notwen­digkeit.

Es wäre unsinnig, dieser Verlängerung nicht zuzustimmen – die Verfahren würden un­nütz verlängert werden, weil diese direkt an den Verwaltungsgerichtshof gehen wür­den. Ein Politiker, der für die Umwelt eintritt, muss dem zustimmen, daher stimmen wir diesem Gesetzesbeschluss ebenfalls zu! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.29


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bun­desrat Dr. Brunner. – Bitte.

 


12.30.23

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M. (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir bitte zunächst, allen Verantwortlichen zum 4. UVP-Bericht ganz herzlich zu gratulieren. Es ist wirklich eine äußerst interessante und sehr informative Darstellung der bisherigen Entwicklung der Umweltverträglichkeitsprüfung in Österreich.

 


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