Im Zusammenhang mit diesem 4. UVP-Bericht kann man doch auch mit einiger Freude erwähnen, dass die Novelle des UVP-Gesetzes, die ja erst nach diesem Berichtszeitraum in Kraft getreten ist beziehungsweise beschlossen wurde, sehr wichtig war – mit ihr wurde nämlich der Versuch unternommen, einen Ausgleich zwischen den ökologischen Interessen auf der einen Seite und den ökonomischen Interessen auf der anderen Seite zu schaffen. Das ist, glaube ich, sehr gut gelungen, weil wir einerseits nicht nur beispielsweise bei der Wasserkraft, sondern auch bei anderen Infrastruktureinrichtungen großen Fortschritt brauchen, andererseits aber auch unser sehr hohes Niveau im Bereich des Umweltschutzes, des Wasserschutzes, der Bürgerrechte bewahren und erhalten wollen. Die Weiterentwicklung im UVP-Bereich bringt, ohne Bürgerrechte und Parteienrechte einzuschränken, doch sehr große Verbesserungen mit sich.
Generell muss man sagen – und da würde ich Kollegem Ertl doch etwas widersprechen –, dass die Umsetzungserfordernisse der zugrunde liegenden Richtlinien in Österreich doch meistens übererfüllt werden, unsere Regelungen also strenger sind, als sie eigentlich vorgegeben wären.
Gerade mit der letzten Novelle, werte Kolleginnen und Kollegen, werden wichtige Grundlagen geschaffen, damit ein Wirtschaften mit unseren Naturressourcen auch weiterhin möglich ist. Das ist eine notwendige Maßnahme in Österreich, weil vor allem die Energiefrage eine der ganz großen Zukunftsfragen in unserem Land ist, die wir beantworten müssen, und die Wasserkraft ist eine erneuerbare, saubere Energie, die der Wirtschaft und den Menschen im Land von großem Nutzen ist und auch zukünftig sein wird. Daher ist die Politik insgesamt und wir als Politiker gefordert, unsere Gesetze so anzulegen, dass auf der einen Seite die Naturressourcen natürlich für die nächsten Generationen erhalten werden, auf der anderen Seite muss aber doch auch ein Gebrauchen der Naturressourcen sehr wohl erlaubt sein, um damit wirtschaften und davon leben zu können, gerade in den Alpenregionen.
Gerade im Bereich der Energiefrage ist es also höchst an der Zeit, dass wir uns erstens dazu bekennen, dass saubere Energieerzeugung im eigenen Land aus erneuerbaren Ressourcen durchaus geringfügige Eingriffe in die Natur rechtfertigt und dadurch auch andere Arten der Energiegewinnung – sei es aus Kohle, sei es sogar aus Atomkraftwerken – verhindert werden können, und wir müssen uns zweitens dazu bekennen, dass es nicht unser Ziel sein kann, Verfahren möglichst kompliziert und teuer abzuwickeln, sondern dass wir rasche und zügige Verfahren wollen und brauchen. Dazu ist natürlich ein gewisses Miteinander oder ein gutes Miteinander zwischen den Projektwerbern auf der einen Seite und der Verwaltung auf der anderen Seite notwendig. Beide Teile sind hier gefordert, im Sinne einer guten Abwicklung des Verfahrens, des UVP-Verfahrens, ihren Teil zu leisten.
Lassen Sie mich zwei Beispiele nennen – zunächst ein eher negatives, aus der Vergangenheit, für lange Verfahrensdauer: Dass beispielsweise die Genehmigung von zwei neuen Laufkraftwerken oder von einer 380-kV-Leitung in zwei Bundesländern mit 36 Monaten länger gedauert hat als die Genehmigung einer Müllverbrennungsanlage in einem Gebiet, das bereits luftbelastet war – mit dort nämlich 22 Monaten –, spricht doch für sich. Und ich glaube, mit diesem neuen Gesetz, mit dieser UVP-Gesetz-Novelle, kann man solche Dinge verhindern.
Ich möchte aber darüber hinaus ein zweites, positives Beispiel nennen – zufälligerweise aus Vorarlberg: Da wurde unter Einbeziehung aller Beteiligten – aller NGOs, aller Bürgerinitiativen, der gesamten Bevölkerung – ein UVP-Verfahren für das modernste Pumpspeicherwerk Europas in nur zehn Monaten durchgeführt. Hier gibt es also doch gewisse Möglichkeiten, und das zeigt auch, dass das Engagement der zuständigen Beamten, aber natürlich auch des Projektwerbers, die Vorbereitung durch den Projektwerber, sehr entscheidend sind.
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