BundesratStenographisches Protokoll779. Sitzung / Seite 62

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Im Zusammenhang mit diesem 4. UVP-Bericht kann man doch auch mit einiger Freude erwähnen, dass die Novelle des UVP-Gesetzes, die ja erst nach diesem Berichts­zeitraum in Kraft getreten ist beziehungsweise beschlossen wurde, sehr wichtig war – mit ihr wurde nämlich der Versuch unternommen, einen Ausgleich zwischen den öko­logischen Interessen auf der einen Seite und den ökonomischen Interessen auf der an­deren Seite zu schaffen. Das ist, glaube ich, sehr gut gelungen, weil wir einerseits nicht nur beispielsweise bei der Wasserkraft, sondern auch bei anderen Infrastruktureinrich­tungen großen Fortschritt brauchen, andererseits aber auch unser sehr hohes Niveau im Bereich des Umweltschutzes, des Wasserschutzes, der Bürgerrechte bewahren und erhalten wollen. Die Weiterentwicklung im UVP-Bereich bringt, ohne Bürgerrechte und Parteienrechte einzuschränken, doch sehr große Verbesserungen mit sich.

Generell muss man sagen – und da würde ich Kollegem Ertl doch etwas widerspre­chen –, dass die Umsetzungserfordernisse der zugrunde liegenden Richtlinien in Ös­terreich doch meistens übererfüllt werden, unsere Regelungen also strenger sind, als sie eigentlich vorgegeben wären.

Gerade mit der letzten Novelle, werte Kolleginnen und Kollegen, werden wichtige Grund­lagen geschaffen, damit ein Wirtschaften mit unseren Naturressourcen auch weiterhin möglich ist. Das ist eine notwendige Maßnahme in Österreich, weil vor allem die Ener­giefrage eine der ganz großen Zukunftsfragen in unserem Land ist, die wir beantworten müssen, und die Wasserkraft ist eine erneuerbare, saubere Energie, die der Wirtschaft und den Menschen im Land von großem Nutzen ist und auch zukünftig sein wird. Da­her ist die Politik insgesamt und wir als Politiker gefordert, unsere Gesetze so anzule­gen, dass auf der einen Seite die Naturressourcen natürlich für die nächsten Genera­tionen erhalten werden, auf der anderen Seite muss aber doch auch ein Gebrauchen der Naturressourcen sehr wohl erlaubt sein, um damit wirtschaften und davon leben zu können, gerade in den Alpenregionen.

Gerade im Bereich der Energiefrage ist es also höchst an der Zeit, dass wir uns ers­tens dazu bekennen, dass saubere Energieerzeugung im eigenen Land aus erneuer­baren Ressourcen durchaus geringfügige Eingriffe in die Natur rechtfertigt und dadurch auch andere Arten der Energiegewinnung – sei es aus Kohle, sei es sogar aus Atom­kraftwerken – verhindert werden können, und wir müssen uns zweitens dazu beken­nen, dass es nicht unser Ziel sein kann, Verfahren möglichst kompliziert und teuer ab­zuwickeln, sondern dass wir rasche und zügige Verfahren wollen und brauchen. Dazu ist natürlich ein gewisses Miteinander oder ein gutes Miteinander zwischen den Pro­jektwerbern auf der einen Seite und der Verwaltung auf der anderen Seite notwendig. Beide Teile sind hier gefordert, im Sinne einer guten Abwicklung des Verfahrens, des UVP-Verfahrens, ihren Teil zu leisten.

Lassen Sie mich zwei Beispiele nennen – zunächst ein eher negatives, aus der Ver­gangenheit, für lange Verfahrensdauer: Dass beispielsweise die Genehmigung von zwei neuen Laufkraftwerken oder von einer 380-kV-Leitung in zwei Bundesländern mit 36 Monaten länger gedauert hat als die Genehmigung einer Müllverbrennungsanlage in einem Gebiet, das bereits luftbelastet war – mit dort nämlich 22 Monaten –, spricht doch für sich. Und ich glaube, mit diesem neuen Gesetz, mit dieser UVP-Gesetz-No­velle, kann man solche Dinge verhindern.

Ich möchte aber darüber hinaus ein zweites, positives Beispiel nennen – zufälligerwei­se aus Vorarlberg: Da wurde unter Einbeziehung aller Beteiligten – aller NGOs, aller Bürgerinitiativen, der gesamten Bevölkerung – ein UVP-Verfahren für das modernste Pumpspeicherwerk Europas in nur zehn Monaten durchgeführt. Hier gibt es also doch gewisse Möglichkeiten, und das zeigt auch, dass das Engagement der zuständigen Beamten, aber natürlich auch des Projektwerbers, die Vorbereitung durch den Projekt­werber, sehr entscheidend sind.

 


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