BundesratStenographisches Protokoll779. Sitzung / Seite 70

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den, denn wenn das gekommen wäre, was manche vonseiten der Wirtschaft wollten, nämlich das öffentliche Interesse Versorgungssicherheit, dann hätten Sie Bürgerinte­ressen vergessen können. Dafür war ich nicht!

Ich bin sehr wohl für die Nutzung der Wasserkraft. Ja, Ökonomie soll sich entwickeln können – und weite Teile der Wirtschaft tun das auch –, aber gleichzeitig geht es da­rum, unsere hohe Qualität der Bürgerrechte, des Natur- und Umweltschutzes und des Wasserschutzes zu erhalten. So wie es in einigen Bundesländern ja funktioniert, wie wir gehört haben, funktioniert es in manchen oder in wenigen nicht, weil dort nicht ver­nünftig miteinander geredet wird.

Ich bekenne mich zum föderalen Aufbau dieses Gesetzes, dass die Verfahren in erster Instanz auf Bundesländerebene abgehalten werden. Nur: Dem Gesetz vorzuwerfen, sozusagen dem schlechten Gesetz, dass die Verfahren so lange dauern, ist nicht ge­recht!

Ich sage es allgemein, weil das immer wieder so im Raum steht: Wenn ein Projektbe­treiber keine oder unvollständige Unterlagen vorlegt, wenn neue Sachverhalte auftre­ten oder wenn in einem Bundesland keine Entscheidung fällt, dann kann das Projekt nichts dafür und kann die Bürgerinitiative nichts dafür. Es ist also schon die Verantwor­tung im jeweiligen Bundesland, ein Verfahren ordnungsgemäß und auch in einer ver­nünftigen Zeit abzuhandeln. Ich sage das allgemein, weil wir ja sehen, wo dann die Versäumnisse liegen.

Was wir mit der UVP-Gesetzesnovelle erreichen wollten und was mir ein Anliegen war, ist, unnötige Bürokratie zu vermeiden. Es hat keinen Sinn, wenn wir bestehende Gut­achten für Fischereibestände oder für Biotope haben und diese dann im Hauptverfah­ren noch einmal gemacht werden müssen. Das kostet Geld, das kostet Zeit, und es bringt nichts.

Es ist der Behördenleiter auch in die Position versetzt, einen Schluss des Verfahrens zu verfügen, wenn keine neuen Erkenntnisse mehr kommen. Diese Verantwortung hat der Behördenleiter, man kann und soll sie ihm nicht nehmen. Das ist zwar nicht an­genehm, aber das ist der springende Punkt. Da soll die Politik nicht eingreifen.

Dann kommt es schon oft zu langen Verfahren, weil manchmal der Mut fehlt, eine Ent­scheidung zu treffen. Man muss das ganz offen sagen, weil das UVP-Gesetz meiner Meinung nach der richtige Schritt war, um ein Verfahren zu beschleunigen, ohne einen Qualitätsverlust im Natur- und Umweltschutz hinnehmen zu müssen. Darum ist es mir gegangen, und das soll auch weiterhin so gewährleistet sein.

In diesem Zusammenhang soll auch der UVP-Bericht gesehen werden. Das ist jetzt der vierte Bericht, der vorgelegt wird. Er soll Ihnen einfach transparent sagen, wie es um die Umsetzung des UVP-Gesetzes steht und wie die Verfahren dokumentiert sind – das macht das Umweltbundesamt –, und soll Ihnen Auskunft darüber geben, wie das in Österreich und auch auf internationaler Ebene abgehandelt wird. Transparenz ist ja hier gefragt.

Im Zusammenhang damit steht das Umweltsenatsgesetz. Ich ersuche Sie, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen, damit hier nichts Falsches im Raum stehen bleibt. Das Um­weltsenatsgesetz war in der Begutachtung! Es wird nicht plötzlich beschlossen, son­dern es ist im Frühjahr des heurigen Jahres gemeinsam mit dem UVP-Gesetz in Be­gutachtung geschickt worden. Beide Gesetze waren ordnungsgemäß in Begutachtung. Da ist nichts über Nacht beschlossen worden, sondern wir haben uns beim UVP-Ge­setz nach schwierigsten Verhandlungen geeinigt, und es ist heuer vor dem Sommer beschlossen worden.

 


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