den, denn wenn das gekommen wäre, was manche vonseiten der Wirtschaft wollten, nämlich das öffentliche Interesse Versorgungssicherheit, dann hätten Sie Bürgerinteressen vergessen können. Dafür war ich nicht!
Ich bin sehr wohl für die Nutzung der Wasserkraft. Ja, Ökonomie soll sich entwickeln können – und weite Teile der Wirtschaft tun das auch –, aber gleichzeitig geht es darum, unsere hohe Qualität der Bürgerrechte, des Natur- und Umweltschutzes und des Wasserschutzes zu erhalten. So wie es in einigen Bundesländern ja funktioniert, wie wir gehört haben, funktioniert es in manchen oder in wenigen nicht, weil dort nicht vernünftig miteinander geredet wird.
Ich bekenne mich zum föderalen Aufbau dieses Gesetzes, dass die Verfahren in erster Instanz auf Bundesländerebene abgehalten werden. Nur: Dem Gesetz vorzuwerfen, sozusagen dem schlechten Gesetz, dass die Verfahren so lange dauern, ist nicht gerecht!
Ich sage es allgemein, weil das immer wieder so im Raum steht: Wenn ein Projektbetreiber keine oder unvollständige Unterlagen vorlegt, wenn neue Sachverhalte auftreten oder wenn in einem Bundesland keine Entscheidung fällt, dann kann das Projekt nichts dafür und kann die Bürgerinitiative nichts dafür. Es ist also schon die Verantwortung im jeweiligen Bundesland, ein Verfahren ordnungsgemäß und auch in einer vernünftigen Zeit abzuhandeln. Ich sage das allgemein, weil wir ja sehen, wo dann die Versäumnisse liegen.
Was wir mit der UVP-Gesetzesnovelle erreichen wollten und was mir ein Anliegen war, ist, unnötige Bürokratie zu vermeiden. Es hat keinen Sinn, wenn wir bestehende Gutachten für Fischereibestände oder für Biotope haben und diese dann im Hauptverfahren noch einmal gemacht werden müssen. Das kostet Geld, das kostet Zeit, und es bringt nichts.
Es ist der Behördenleiter auch in die Position versetzt, einen Schluss des Verfahrens zu verfügen, wenn keine neuen Erkenntnisse mehr kommen. Diese Verantwortung hat der Behördenleiter, man kann und soll sie ihm nicht nehmen. Das ist zwar nicht angenehm, aber das ist der springende Punkt. Da soll die Politik nicht eingreifen.
Dann kommt es schon oft zu langen Verfahren, weil manchmal der Mut fehlt, eine Entscheidung zu treffen. Man muss das ganz offen sagen, weil das UVP-Gesetz meiner Meinung nach der richtige Schritt war, um ein Verfahren zu beschleunigen, ohne einen Qualitätsverlust im Natur- und Umweltschutz hinnehmen zu müssen. Darum ist es mir gegangen, und das soll auch weiterhin so gewährleistet sein.
In diesem Zusammenhang soll auch der UVP-Bericht gesehen werden. Das ist jetzt der vierte Bericht, der vorgelegt wird. Er soll Ihnen einfach transparent sagen, wie es um die Umsetzung des UVP-Gesetzes steht und wie die Verfahren dokumentiert sind – das macht das Umweltbundesamt –, und soll Ihnen Auskunft darüber geben, wie das in Österreich und auch auf internationaler Ebene abgehandelt wird. Transparenz ist ja hier gefragt.
Im Zusammenhang damit steht das Umweltsenatsgesetz. Ich ersuche Sie, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen, damit hier nichts Falsches im Raum stehen bleibt. Das Umweltsenatsgesetz war in der Begutachtung! Es wird nicht plötzlich beschlossen, sondern es ist im Frühjahr des heurigen Jahres gemeinsam mit dem UVP-Gesetz in Begutachtung geschickt worden. Beide Gesetze waren ordnungsgemäß in Begutachtung. Da ist nichts über Nacht beschlossen worden, sondern wir haben uns beim UVP-Gesetz nach schwierigsten Verhandlungen geeinigt, und es ist heuer vor dem Sommer beschlossen worden.
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