BundesratStenographisches Protokoll779. Sitzung / Seite 71

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Das Umweltsenatsgesetz war noch offen, weil es der Zweidrittelmehrheit bedarf. Ich freue mich darüber, dass uns jetzt der Beschluss gelungen ist. Es ist schon angeführt worden: Wenn wir das Umweltsenatsgesetz jetzt nicht beschließen würden, liefe der Umweltsenat aus, und es müssten dann alle Verfahren zum Verwaltungsgerichtshof gehen, der aber in der Sache nicht entscheiden darf. Er kann nur ja oder nein sagen, und es geht dann wieder zurück zur Landesbehörde. Das bringt niemandem etwas, das versteht kein Mensch. Daher ist es – abgesehen von parteipolitischen Überlegun­gen auf Nationalratsebene, Stichwort Untersuchungsausschuss – richtig, das zu be­schließen, weil es einfach in der Qualität der Verfahren etwas bringt.

Noch einmal: Ich habe kein Interesse daran, ein Gesetz ruckzuck durchzubringen. Es war die Zeit dafür vorhanden, dieses Gesetz ordnungsgemäß zu begutachten. Immer­hin feiert ja der Umweltsenat sozusagen ein halbrundes Jubiläum, er ist 15 Jahre alt und eine bewährte Institution. Er ist wohl bei mir im Hause angesiedelt, er ist aber wei­sungsfrei, auch ein richterliches Gremium und genießt höchste Kompetenz und Anse­hen. Ich glaube, er ist über alle Parteigrenzen hinweg in der Sache unumstritten.

Mein Ziel ist es auch, das so weiterzuführen, unabhängig davon, ob dann auf Bundes­länderebene Verwaltungsgerichtshöfe eingeführt werden sollen. Dem steht ja nichts im Wege, da muss es dann einen Übergang geben. Jedenfalls gibt es da keine Behinde­rung, sondern nur einfach die ordnungsgemäße Abwicklung von Verfahren, die not­wendig sind. Daher noch einmal herzlichen Dank dafür, dass wir das beschließen kön­nen! Es dient uns allen.

Das Umweltinformationsgesetz ist erwähnt worden, ebenso die Berichtspflichten. Es ist jetzt möglich, sich zu informieren. Daten über die Jahresfrachten von Luftschadstoffen wie zum Beispiel NOx, Staub oder Wasserschadstoffen werden veröffentlicht. Das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister ist mit 9. November dieses Jahres online gegangen, und unser österreichisches Register wird zu Beginn des nächsten Jahres folgen.

Da das Stichwort Klimaschutz gefallen ist, darf ich auch dazu etwas erwähnen. Die Europäische Union hat ja einen Kyoto-Bericht veröffentlicht, wonach Österreich an der letzten Stelle steht, was die Erreichung der Kyoto-Ziele anlangt. Das war nicht überra­schend, sondern ist ein Faktum. Wir sind im Jahr 1997 in Kyoto ehrgeizige Ziele einge­gangen, sehr ambitioniert und ehrgeizig. Es ist aber auch ein Faktum – ohne etwas zu­rechtzurücken –, dass wir in Österreich 10,6 Tonnen CO2 pro Kopf und Jahr ausstoßen und damit dem Durchschnitt der EU-Staaten entsprechen. Die Deutschen emittieren 11,6 Tonnen, wir sind im Durchschnitt.

Das heißt aber nicht, dass man nichts machen muss. Wir haben uns vertraglich ver­pflichtet, Ziele bis 2012 zu erreichen, und müssen das erreichen. Dort, wo es hängt – und daher ein Appell an die Bundesländer –: Klimaschutzgesetz! Jeder sagt, Klima­schutz ist wichtig und das machen wir. Wenn es aber darum geht, Verantwortung zu übernehmen, gibt es viele, die sagen: Aber ich nicht!

Worüber wir beim Klimaschutzgesetz verhandeln, ist, dass wir einfach auf der Bundes­ebene, aber auch auf der Länderebene Verantwortlichkeiten festmachen. Die Bundes­länder haben auch Kompetenzen, beispielsweise im Wohnbaubereich. Wir werden nur in einer nationalen Kraftanstrengung die Klimaschutzziele erreichen können.

Wir erfüllen die Kyoto-Ziele heute in der Landwirtschaft, wir erfüllen sie in der Abfall­wirtschaft und bei den fluorierten Gasen. Wir erfüllen die Kyoto-Ziele nicht bei der Raumwärme, nicht bei der Industrie und überhaupt nicht beim Verkehr; dort explodie­ren sie: seit 1990 um 73 Prozent!

Daher ist es mein Appell, in Ihren Bundesländern auch darauf einzuwirken, dass wir gemeinsam dieses Bundes-Klimaschutzgesetz bekommen, um die Ziele, soweit es


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite