BundesratStenographisches Protokoll779. Sitzung / Seite 92

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Ich bedanke mich sehr herzlich bei Ihnen, Herr Außenminister, dass Sie der Debatte, vor allem auch zum Außenpolitischen Bericht 2008, beigewohnt haben. (Allgemeiner Beifall. – Bundesminister Dr. Spindelegger verlässt den Sitzungssaal.)

Zugleich begrüße ich sehr herzlich Herrn Bundesminister Stöger.

14.35.1512. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (GuKG-Novelle 2009) (316 d.B. und 403 d.B. sowie 8209/BR d.B.)

 


Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen nunmehr zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. Ich ersuche sie um den Bericht.

 


14.35.50

Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Gesundheitsausschus­ses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird, liegt allen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Erwin Preiner: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Hladny. Ich erteile es ihr.

 


14.35.55

Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Bundesgesetz, mit dem das Gesund­heits- und Krankenpflegegesetz geändert wird, geht es im Wesentlichen um die Auf­wertung der Stellung der Pflegehilfe. Es wird dem Rechnung getragen, dass sich die Berufsbilder immer weiter entwickeln und dass die Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mit ihren hervorragenden Tätigkeiten bereits jetzt mehr gemacht haben, als es das Gesetz zugelassen hat. Sie sollen auch weiterhin mehr machen dürfen, müssen aber durch qualifizierte Fortbildung dazu auch die gesetzliche Berechtigung erhalten: zum Schutze der ihnen anvertrauten Personen, aber auch zum eigenen Schutz.

Ein wesentlicher Punkt der Adaptierung des Krankenpflegegesetzes ist auch, dass für Behindertenbetreuer in Einrichtungen die Möglichkeit besteht, am Basismodul der Grundversorgung teilzunehmen. Mit dieser Zusatzausbildung gelingt es, Menschen mit besonderen Bedürfnissen Normalität in den Alltag zu bringen, und sie müssen sich nicht immer an neue Gesichter und an für sie fremde Personen gewöhnen. Sie erlan­gen dadurch auch eine höhere Lebensqualität.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Pflegedebatte wird uns sicherlich noch eine Zeit lang begleiten. Ich möchte in diesem Zusammenhang bemer­ken, dass die Qualität einer Betreuungseinrichtung mit einem hoch qualifizierten, bes­tens motivierten Personal zusammenhängt. Die Gesundheits- und Pflegeberufe sind sicherlich einige der schönsten, aber auch einige der schwierigsten.

Ich denke, es ist dringend notwendig, den Personalschlüssel zu überdenken, der sich nach der Pflegegeld-Einstufung richtet. Wir alle, die im sozialen Bereich tätig sind, wis­sen, dass die Einstufungen immer nachhinken – und so kommt es nicht selten vor, dass Pflegerinnen und Pfleger am Limit der Belastbarkeit arbeiten müssen. Das Kost-


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